Unter den Herren von Knöringen wird die Reformation in Weiltingen eingeführt. Der erste evangelische Pfarrer tritt im Jahr 1556 auf.
Die Erbin der Herren von Künsberg zum Wernstein veräußert Weiltingen an die aus der Markgrafschaft Burgau stammenden Freiherren von Knöringen, die im fränkischen Raum als Amtmänner im Dienst des Markgrafen von Ansbach stehen.
Die Herren von Knöringen erweitern das vorhandene Schloss in Weiltingen, errichten ein Rathaus, eine Mühle, eine Brauerei, einen Schießplatz und lassen einen Teil der Straßen pflastern.
Kaiser Karl V. (HRR) verleiht Hans Wolf von Knöringen den Blutbann für seine Herrschaft Weiltingen.
Weiltingen erhält sein Marktrecht durch Kaiser Karl V. (HRR). Es werden vier Jahrmärkte abgehalten (am Sonntag Invokavit, am Himmelfahrtstag, am Sonntag nach Laurenzi (10. August) und am Sonntag vor Martini).
Hans Wolf von Knöringen erhält vom Markgrafen Georg Friedrich I. von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach für seine treuen Dienste als Statthalter und Regent in Weiltingen den hohen und niederen Wildbann (= die gesamte Jagdgerechtigkeit).
Kaiser Ferdinand I. (HRR) bestätigt den Blutbann in Weiltingen.
Wolfgang Ulrich von Knöringen bekommt von Kaiser Maximilian II. (HRR) sein Blutbannlehen und seine vier Jahrmärkte in Weiltingen bestätigt.
Nach einem Streit über die Gerichtsrechte mit dem Markgrafen von Ansbach kommt es zu einem Vergleich. Der Weiltinger Gerichtsbezirk umfasst außer Weiltingen die Orte Ruffenhofen, Veitsweiler und Wörnitzhofen.
Eine Reihe von Synoden in Weiltingen geht zu Ende und der Markt wird samt den neun Pfarreien des Dinkelsbühler Kapitels völlig dem Kapitel Feuchtwangen zugewiesen.