Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) übergibt dem Grafen Ludwig von Öttingen für dessen Dienste in der Schlacht bei Ampfing wiederum Aufkirchen mit allem Zubehör, Recht und Nutzung.
König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) bestätigt dem Grafen Albrecht von Öttingen den Pfandbesitz von Aufkirchen und Feuchtwangen.
Kaiser Karl IV. (HRR) befiehlt dem Rat und der Bürgerschaft von Aufkirchen, die Grafen von Öttingen als Pfandherren anzuerkennen.
Die Pfandschaft auf Aufkirchen wird von 3000 Pfund Heller auf 5500 Pfund erhöht.
Der Kirchensatz von Aufkirchen wird um 500 Heller verpfändet.
Kaiser Karl IV. (HRR) erhöht die Reichspfandschaft von Aufkirchen um 2000 Gulden.
In Aufkirchen wird eine Frühmesse durch die Aufkirchener Bürger und die Glieder der Filiale gestiftet.
Die Grafen Ludwig und Friedrich von Öttingen stellen einen Schutz- und Schirmbrief für Aufkirchen aus.
Thoma von Aufkirchen ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
König Ruprecht III. vereinigt dem Grafen Friedrich von Öttingen Harburg, Aufkirchen, die Vogtei von Mönchsroth und andere zu einer Pfandschaft, sodass alle Objekte nur miteinander um die gemeinsame Summe gelöst werden können.