Dürrwangen wird nach dem vollständigen Sieg der kaiserlichen Truppen über die Schweden und die protestantische deutsche Armee wieder katholisch.
Bei Dürrwangen und Halsbach stehen sich die Schweden und Franzosen auf der einen und die Truppen von Feldmarschall Mercy und General Johann von Werth auf der anderen Seite gegenüber. Es kommt allerdings erst zwei Tage später bei Alerheim zur Schlacht.
Dürrwangen wird während des Dreißigjährigen Krieges bis auf zehn Häuser niedergebrannt.
Dürrwangen bekommt eine neue Markt- und Gemeindeordnung. In dieser werden die Aufgaben und Pflichten der Amtsträger und Gemeindemitglieder geregelt. Außerdem werden die Freiheiten der Dürrwanger Handwerker beschrieben. Demnach gibt es in Dürrwangen einen Bader, einen Schmied, einen Wagner, mehrere Metzger, Bäcker und Wirte.
Der Deutsche Orden und Graf Franz Albrecht von Öttingen schließen eine Vereinbarung auf zehn Jahre. Demnach behält Halsbach alle pfarrlichen Rechte über Dürrwangen, der Kaplan zu Dürrwangen soll aber die pfarrlichen Funktionen für Dürrwangen und die Ober- und Trendelmühle ausüben.
Auf einer Konferenz in Augsburg einigen sich die Grafen von Öttingen und der Deutsche Orden auf 16 Punkte, die die Beziehungen der Pfarrei Halsbach zu ihrer Filiale Dürrwangen regeln. Der Kaplan zu Dürrwangen darf demnach Gottesdienst halten und vierzehntägig predigen sowie mit Genehmigung des Pfarrers Taufen durchführen. Die Gläubigen werden jedoch angehalten, die Mutterkirche in Halsbach zu besuchen.
Durch einen Güteraustausch zwischen dem Fürsten von Öttingen-Spielberg und König Friedrich Wilhelm II. von Preußen kommt Dürrwangen zum Fürstentum Ansbach und unter die Jurisdiktion des königlichen preußischen Justizamtes Feuchtwangen.