Das Halsgericht Bergel wird in zwei Schultheißenämter (= Fraisch) geteilt: Bergel und Burgbernheim.
Es kommt zu Streitigkeiten zwischen dem Bayreuther Fraischamt Marktbergel und Hohenlohe-Schillingsfürst, da im Regensburger Teilungsvertrag von 1541 die Jurisdiktionsgrenze nicht endgültig festgelegt ist.
Markt Erlbach werden Stadtrechte zugeschrieben. Die Märkte Bergel und Burgbernheim sollen Städten rechtlich gleich gestellt gewesen sein.
Das Hochgericht in Bergel wird vom Schultheiß ausgeübt. Es gibt ein Schulhaus und ein Rathaus im Ort und mindestens 49 Handwerkerhaushalte.
Marktbergel ist Sitz des Schultheißenamtes des Bayreuther Oberamtes Hoheneck.
Das Markgraftum Brandenburg-Bayreuth übt im Schultheißenamt Marktbergel die ungeteilte Fraiß über Binzwangen, Cadolzhofen, Hohenau, Oberhegenau, Stettberg und Unterhegenau aus.
Der Bürgerrat von Bergel besteht aus vier Bürgermeistern und sieben Ratsverwandten.
Das Justizamt Külsheim wird aus den bisherigen Jurisdiktionsämtern Altheim, Bergel, Burgbernheim, Külsheim und Lenkersheim gebildet.