Nach dem Übergang Bücholds an das Hochstift Würzburg reduziert sich die Zahl der Schutzjuden binnen eines Jahres von neun auf zwei.
Büchold geht laut einem neuen Vertrag wieder an das Hochstift und wird ein würzburgisches Amt. Nachdem der neue Würzburger Bischof Johann Philipp Franz (von Schönborn) eine Untersuchung wegen der Verleihung Bücholds eingeleitet hatte, kam es bereits zum Ende des Jahres 1722 ein Vergleich mit Lothar Gottfried von Greiffenclau zustande. Dieser wird laut neuem Vertrag entschädigt. Das Hochgericht liegt als kaiserliches Privileg aber bis 1768 weiterhin in den Händen der Dalberg.
Johann Matthias Becker fertigt einen "Grundriss", also einen Plan in Draufsicht, von Büchold an.
In Büchold gibt es eine Schule.
Die Kirchen in Büchold werden nach dem Übergang des Ortes an das Hochstift Würzburg vernachlässigt. Im Jahr 1725 droht das Gewölbe der Pfarrkirche St. Johannes einzustürzen, so dass das Hochstift den Baumeister Balthasar Neumann mit der Konstruktion eines Stützgerüstes beauftragt. Nach der Jahrhundertmitte weisen die Kirchenrechnungen keine Ausgaben für Reparaturen mehr aus: offenbar ist kein Geld mehr vorhanden (oder der Verfall ist schon zu weit fortgeschritten). Im Jahr 1787 wird sie gesperrt und 1795/96 mitsamt dem Pfarrhaus abgerissen.
Das Hochstift Würzburg erlässt eine neue Dorfordnung für Büchold, die auf der alten dalbergischen basiert.
Der Würzburger Bischof Anselm Franz (von Ingelheim) belehnt die Familie Ingelheim mit Büchold.
Nach dem Tod des Würzburger Bischofs Anselm Franz (von Ingelheim) wird die Belehnung der Ingelheim mit Büchold vom Würzburger Domkapitel annulliert und die dortigen ingelheimischen Beamten vertrieben.
Die Klage der Dalberg um Einsetzung in das Lehen Büchold wird vom Reichshofrat endgültig abgewiesen.
Ingelheim klagt erfolgreich die Wiedereinsetzung in das Lehen Büchold ein. Das Urteil des Reichskammergerichts wird im September 1754 bestätigt.