Rothenfels ist als Stadt bezeugt; von einer förmlichen Stadtrechtsverleihung ist nichts bekannt.
Naila wird als Dorf mit einem Rittergut und einer Wehranlage erwähnt.
Heinrich von Attoltzhusen beurkundet dem Hochstift das Recht der Wiederlösung einer Hofstatt und eines darauf zu erbauenden Hauses auf der Feste Klingenberg um 100 Pfund Heller.
Die Burggrafen Johann und Albrecht zu Nürnberg bestätigen dem Hochstift Würzburg den Empfang der Geldsumme, die auf den Dörfern Burgbernheim ("Bernheim") und Herbolzheim versichert gewesen ist.
Das Hochstift bestimmt für den Fall eines Güterverkaufes in der Summe von 1000 Pfund Heller an Ritter Heinich von Sternberk den Wiederkauf aus den Beden von den Städten Haßfurt, Iphofen und Kitzingen.
In der Urkunde, in der Hans von Sulza dem Hochstift Würzburg seinen Teil der Feste Sulza gibt und sie als Mann- und Weiberlehen erhält, wird die Stadt Meiningen mit ihren Bürgern als Bürge genannt.
Kaiser Ludwig IV. erhebt Lauda zur Stadt und verleiht ihr das Recht von Rothenburg.
Karlstadt wird in einer Urkunde des Würzburger Bischofs Otto II. von Wolfskeel als "opido Karlstat" bezeichnet.
Kraft von Hohenlohe verpflichtet sich dem Hochstift Würzburg zur Fertigung der an das Hochstift verkauften Festungen "Ingelstat" und "Rychenberg" und stellt Bürgen. In diesem Zusammenhang werden die Städte Iphofen, Kitzingen, Ochsenfurt, Mergentheim und Röttingen als Städte des Stiftes genannt.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel beurkundet, dass beim Verkauf von Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg an ihn einige Dörfer, darunter Königshofen ("uf dem Geuwe") nicht inbegriffen sind.