Im Vertrag Kaiser Ludwigs IV. und seiner Söhne mit dem Hochstift Würzburg werden die Gebietsansprüche im Rothenfelser und Gemündener Bereich geregelt. Dabei bekommen die Söhne Ludwigs 2/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie 2/3 der Burg und Stadt Gemünden. Das Hochstift erhält 1/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie von Gemünden. Desweiteren wird vereinbart, dass im Kriegsfall zwischen Ludwigs Söhnen bzw. seinen Erben mit dem Hochstift Würzburg kommen sollte, so sollen die Burg und Stadt Rothenfels, wie auch Gemünden sich neutral verhalten. In dieser Urkunde wird Rothenfels erstmals "Stadt" genannt.
Naila wird als Dorf mit einem Rittergut und einer Wehranlage erwähnt.
Heinrich von Attoltzhusen beurkundet dem Hochstift das Recht der Wiederlösung einer Hofstatt und eines darauf zu erbauenden Hauses auf der Feste Klingenberg um 100 Pfund Heller.
Die Burggrafen Johann und Albrecht zu Nürnberg bestätigen dem Hochstift Würzburg den Empfang der Geldsumme, die auf den Dörfern Burgbernheim ("Bernheim") und Herbolzheim versichert gewesen ist.
In der Urkunde, in der Hans von Sulza dem Hochstift Würzburg seinen Teil der Feste Sulza gibt und sie als Mann- und Weiberlehen erhält, wird die Stadt Meiningen mit ihren Bürgern als Bürge genannt.
Das Hochstift bestimmt für den Fall eines Güterverkaufes in der Summe von 1000 Pfund Heller an Ritter Heinich von Sternberk den Wiederkauf aus den Beden von den Städten Haßfurt, Iphofen und Kitzingen.
Kaiser Ludwig IV. erhebt Lauda zur Stadt und verleiht ihr das Recht von Rothenburg.
Der Ort wird als "Stadt datz dem Stein" erwähnt.
Karlstadt wird in einer Urkunde des Würzburger Bischofs Otto II. von Wolfskeel als "opido Karlstat" bezeichnet.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel beurkundet, dass beim Verkauf von Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg an ihn einige Dörfer, darunter Königshofen ("uf dem Geuwe") nicht inbegriffen sind.