Der Deutschmeister Konrad von Egloffstein erhält das königliche Privileg, die Ordensdörfer Neubrunn und Laupheim "zu umbgraben und umbzäunen und befestigen".
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg tritt seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. die Regierung ab und zieht sich auf die Plassenburg zurück. Dabei bestimmt er, dass die Herrschaft Plassenburg, darunter die Stadt Kulmbach und Berneck, in seinem Besitz verbleiben.
Auf Streben des Klosters Heilsbronn erteilt König Wenzel das Privileg, das Dorf Merkendorf mit Gräben zu befestigen und einen Jahrmarkt abzuhalten.
Bischof Gerhard von Schwarzburg belehnt den jüngeren Hans von Fladungen mit dem Centgericht Fladungens, brachte die Stadt also wieder in seinen Besitz.
Als König Albrecht I. Ulmer Stadtrecht verleiht, ist die Stadt wieder einmal an die Oettinger verpfändet.
Hugo von Herforst ist der Verwalter von Königsberg,
Die Burggrafen von Nürnberg verordnen, dass sich niemand in Ansbach niederlassen darf, ohne die Steuern und Lasten der Stadt mitzutragen.
Ein Viertel der Stadt Roth ist an den Nürnberger Bürger Jacob Hasslein verpfändet.
Den Grafen von Rieneck wird die Münzstätte zu Lohr verliehen.
Graf Johann von Wertheim verfügt die Aufteilung der Grafschaft nach seinem Tod. Wertheim und Freudenberg sollen an den ältesten Sohn Johann gehen, die wertheimischen Teile von Klingenberg, Tauberbischofsheim, Külsheim und Kitzingen an einen noch zu bestimmenden der jüngeren Söhne. Besonders erwähnt wird ein Zoll "zu Wertheim".