König Wenzel gewährt der Stadt Wegzoll, Schiffszoll und Durchfuhrzoll.
Graf Heinrich versetzt Stadt und Haus Wasungen den Rittern Gottschalk von Buchenau und Apel von Reckrod um 2000 Gulden.
Auf Streben des Klosters Heilsbronn erteilt König Wenzel das Privileg, das Dorf Merkendorf mit Gräben zu befestigen und einen Jahrmarkt abzuhalten.
Bischof Gerhard von Schwarzburg belehnt den jüngeren Hans von Fladungen mit dem Centgericht Fladungens, brachte die Stadt also wieder in seinen Besitz.
Als König Albrecht I. Ulmer Stadtrecht verleiht, ist die Stadt wieder einmal an die Oettinger verpfändet.
Hugo von Herforst ist der Verwalter von Königsberg,
König Wenzel nimmt sein Schutzprivileg für die Städte des Hochstifts praktisch wieder zurück.
Ein Viertel der Stadt Roth ist an den Nürnberger Bürger Jacob Hasslein verpfändet.
Den Grafen von Rieneck wird die Münzstätte zu Lohr verliehen.
Graf Johann von Wertheim verfügt die Aufteilung der Grafschaft nach seinem Tod. Wertheim und Freudenberg sollen an den ältesten Sohn Johann gehen, die wertheimischen Teile von Klingenberg, Tauberbischofsheim, Külsheim und Kitzingen an einen noch zu bestimmenden der jüngeren Söhne. Besonders erwähnt wird ein Zoll "zu Wertheim".