Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt die Erlaubnis, am Pfingsmontag einen achttägigen Jahrmarkt abzuhalten.
König Ruprecht I. und seine Nachkommen setzen Hersbruck und andere Orte als Pfand ein, falls der Herzog von Bayern die bei der Hochzeit seiner Tochter Elisabeth mit dem Burggrafen von Nürnberg versprochenen Zahlungen nicht leistet.
Das Landgericht zu Nürnberg setzt den Burggrafen Friedrich in Nutzgewähr der Truhendingischen Güter und Lehen, darunter auch Bamberg, Altdorf, Scheßlitz, Lichtenfels, Weismain, Hollfeld, Baunach und Arnstein.
König Wenzel bestätigt dem Burggrafen Johan von Nürnberg den Kauf von Pegnitz.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein überlassen laut Lorenz Fries Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verpfändet laut Lorenz Fries Dettelbach, Brück und Schnepfenbach für 2000 Gulden an Hans Rüdt von Collenberg und seine Ehefrau Anna von Thüngen.
Stadt und Amt Ebern sowie Stadt und Amt Seßlach werden laut Lorenz Fries von der Baunacher Ritterschaft bei den Herren von Waldenfels und den Herren Schott von Schottenberg für 6033 ungarische und böhmische sowie 733 rheinische Gulden ausgelöst. Der Würzburger Bischof verschreibt der Baunacher Ritterschaft für die selbe Summe beide Ämter und Städte.
Laut Lorenz Fries steht 1402 das Gersfelder Gebiet im Mittelpunkt des Machtkampfs zwischen Fulda und Würzburg, da der Bischof von Würzburg Gersfeld in seine Hand zu bekommen sucht. So erobert er Burg und Stadt Gersfeld, wird aber zurückgeschlagen.
Die Stadt Hassfurt erhält laut Lorenz Fries von Bischof Johann von Eglofstein zwei Jahrmärkte und sagt den Kaufleuten Geleitschutz zu; und zwar vier Tage vor und nach dem Lorenztag (10.8.) und acht Tage vor und nach Lichtmess (2.2.).