Durch die vom Ansbacher Markgrafen Albrecht Achilles erzwungene Übersiedlung des kaiserlichen Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg an die Rezat wird Ansbach offiziell Residenzstadt.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach und das Domkapitel erlauben der Stadt, eine Glocke am Grafeneckartturm zu installieren. Diese darf nur für Warnungen vor Feuer und dieStundenanzeige benutzt werden. Die beiden Bürgermeister haben die Schlüssel zum Turm und sind für die Türmer verantwortlich.
Konrad von Bebenburg wird die Verpfändung eines Teils an Gerolzhofen in Höhe von 4000 Gulden vom Würzburger Bischof bestätigt.
Laut Lorenz Fries gestattet der Würzburger Bischof Konrad von Bebenburg und Hans von Venningen jährlich 50 Gulden an den Einnahmen zu Gerolzhofen.
Der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych erlässt für das Stadtgericht eine Rats- und Gerichtsordnung ("Satzordnung").
Graf Wilhelm von Castell schenkt das Patronatsrecht der Stadtgemeinde.
Graf Wilhelm von Castell trägt seine Grafschaft dem Hochstift Würzburg als Lehen auf. Damit fällt auch sein Anteil an Volkach an das Hochstift.
Der böhmische König Georg von Podiebrad gibt Burg und Stadt Wertheim ohne den Voigtshof als Lehen an Graf Johann von Wertheim.
Jakob und Hans von Steinau teilen ihren Besitz, darunter ihren Sitz auf der Salzburg über Neustadt und die Hälfte von Amt und Gericht Bischofsheim, sowie die dortigen Ungeld und Zoll.
Stadt und Schloss Homburg sind den Grafen von Wertheim vom Würzburger Stift übergeben. Nun werden genauere Bestimmungen über die Öffnung des Schlosses für bischöfliche Truppen getroffen.