Unter Graf Heinrich II. von Truhendingen erhält Baunach volles Befestigungs- und Marktrecht. Die Märkte haben aber nur regionale Bedeutung.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel bestimmt, dass die Augustiner in Schmalkalden ihr Kirchweihfest von dem Sonntage Misericordia auf den Sonntag nach Fronleichnam verlegen sollen.
Als Dank, dass sich die Windsheimer zum zweiten Mal selbst frei gekauft haben, setzt der Kaiser die Steuer auf einen gleichbleibenden Betrag fest und bestätigt erneut die ausschließliche Gerichtsbarkeit.
Gräfin Podika von Orlamünde verzichtet zu Gunsten des Burggrafen Johann II. von Nürnberg auf Berneck.
Kraft von Hohenlohe und seine Gemahlin Adelheid sowie ihr Sohn Kraft verkaufen an ihren Vetter Ludwig von Hohenlohe ihren Teil der Stadt Kitzingen mit allen Zugehörigkeiten.
Kraft und Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Kraft verkaufen ihren Anteil an Kitzingen für 3750 Pfund Heller an Ludwig von Hohenlohe.
Im Vertrag Kaiser Ludwigs IV. und seiner Söhne mit dem Hochstift Würzburg werden die Gebietsansprüche im Rothenfelser und Gemündener Bereich geregelt. Dabei bekommen die Söhne Ludwigs 2/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie 2/3 der Burg und Stadt Gemünden. Das Hochstift erhält 1/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie von Gemünden. Desweiteren wird vereinbart, dass im Kriegsfall zwischen Ludwigs Söhnen bzw. seinen Erben mit dem Hochstift Würzburg kommen sollte, so sollen die Burg und Stadt Rothenfels, wie auch Gemünden sich neutral verhalten. In dieser Urkunde wird Rothenfels erstmals "Stadt" genannt.
Burggraf Johann und dessen Gemahlin Elisabeth sowie Burggraf Albrecht verkaufen Merkendorf an das Kloster Heilsbronn.
Die Söhne Kaiser Ludwigs IV. verpfänden ihre zwei Drittel an der Burg und der Stadt Gemünden und ein Viertel ihres Anteils an der Burg und der Stadt Rothenfels an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel für 4600 Pfund Heller.
Hedwig von Eberstein einigt sich mit ihrer Tochter Elisabeth von Hohenlohe über die Teilung von Burg und Stadt Krautheim. Turm, Kapelle, Zisterne, Torhaus, Torwächter und Tor sollen beiden gemeinsam gehören.