Unter Graf Heinrich II. von Truhendingen erhält Baunach volles Befestigungs- und Marktrecht. Die Märkte haben aber nur regionale Bedeutung.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel bestimmt, dass die Augustiner in Schmalkalden ihr Kirchweihfest von dem Sonntage Misericordia auf den Sonntag nach Fronleichnam verlegen sollen.
Als Dank, dass sich die Windsheimer zum zweiten Mal selbst frei gekauft haben, setzt der Kaiser die Steuer auf einen gleichbleibenden Betrag fest und bestätigt erneut die ausschließliche Gerichtsbarkeit.
Burggraf Johann von Nürnberg entbindet die Stadt Weißenburg ihres Eides und ihrer Verpflichtungen ihm gegenüber.
Kraft von Hohenlohe und seine Gemahlin Adelheid sowie ihr Sohn Kraft verkaufen an ihren Vetter Ludwig von Hohenlohe ihren Teil der Stadt Kitzingen mit allen Zugehörigkeiten.
Kraft und Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Kraft verkaufen ihren Anteil an Kitzingen für 3750 Pfund Heller an Ludwig von Hohenlohe.
Burggraf Johann und dessen Gemahlin Elisabeth sowie Burggraf Albrecht verkaufen Merkendorf an das Kloster Heilsbronn.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel beurkundet den Vertrag des Hochstiftes Würzburg mit Kaiser Ludwig IV. und seinen Söhnen. Es geht um die Anteile an Rothenfels und Gemünden.
Die Söhne Kaiser Ludwigs IV. verpfänden ihre zwei Drittel an der Burg und der Stadt Gemünden und ein Viertel ihres Anteils an der Burg und der Stadt Rothenfels an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel für 4600 Pfund Heller.
Die Burg Goldkronach erscheint erstmals neben den Vesten "Bernekk" und "Nedmerstorf" als "Veste Goldeck" unter den Pfandgütern, die Burggraf Johann II. seiner künftigen Schwiegertochter Elisabeth von Meißen verschreibt. Der Name "Goldeck" verweist darauf, dass schon die Grafen von Orlamünde die Entwicklung des Bergbaues in ihren oberfränkischen Besitzung um Goldkronach fördern.