Der Rat erhält die Erlaubnis zur freien Bürgeraufnahme.
Swantibor I. verleiht der Stadt das Recht, Bürger aufzunehmen und zu entlassen.
Das Hochstift befreit die Stadt Meiningen gegen Zahlung von 5000 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.
Die Bürger von Bischofsheim bestätigen, dass der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 300 Gulden sie für die nächsten vier Jahre von aller Steuer befreit.
Die Bürger von Ebern bestätigen, dass sie gegen eine Zahlung von 3000 Goldgulden die nächsten vier Jahre von Bede, Geschoss oder Steuer befreit worden sind.
Bürgermeister, Rat und die Bürgerschaft von "Geroltzhouen" bestätigen, dass sie gegen eine Zahlung von 1400 Gulden und 4000 Pfund Heller für die nächsten vier Jahre von aller Steuer, Bede oder Geschoss befreit sind.
Es erfolgen in Scheßlitz Markrechtsverleihungen durch den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn.
Mit einer weiteren Urkunde von 1396 wird die Steuerfreiheit der Bürger um drei Jahre verlängert.
König Wenzel gewährt der Stadt Wegzoll, Schiffszoll und Durchfuhrzoll.
König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.