Der Rat erhält die Erlaubnis zur freien Bürgeraufnahme.
Swantibor I. verleiht der Stadt das Recht, Bürger aufzunehmen und zu entlassen.
Die Bürger von Seßlach bestätigen, dass sie der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 8000 Pfund Heller auf die nächsten vier Jahre von der Steuer befreit hat.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg bestätigt den Bürgern von Karlstadt die Befreiung von aller Bede und Steuer für die nächsten vier Jahre.
Bürgermeister, Rat und die Bürgerschaft von "Geroltzhouen" bestätigen, dass sie gegen eine Zahlung von 1400 Gulden und 4000 Pfund Heller für die nächsten vier Jahre von aller Steuer, Bede oder Geschoss befreit sind.
Die Bürger von Mellrichstadt werden gegen eine Zahlung von 3000 Gulden für vier Jahre von aller Bede, Geschoss und Steuer befreit.
Es erfolgen in Scheßlitz Markrechtsverleihungen durch den Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn.
Mit einer weiteren Urkunde von 1396 wird die Steuerfreiheit der Bürger um drei Jahre verlängert.
König Wenzel gewährt der Stadt Wegzoll, Schiffszoll und Durchfuhrzoll.
König Wenzel nimmt die elf Bundesstädte des Hochstiftes in seinen und des Reiches Schutz und stellt sie mit Vorbehalt der alten Rechte des Bischofs den übrigen Reichsstädten gleich.