Bischof Johann I. von Würzburg sah sich gezwungen, u.a. Burg und Stadt Kissingen an Hans von Bibra zu verpfänden.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Arnstein überlassen laut Lorenz Fries Bischof Johann von Egloffstein den zwölften Pfennig und werden im Gegenzug für vier Jahre von Steuer und Bede befreit.
Die Stadt Hassfurt erhält laut Lorenz Fries von Bischof Johann von Eglofstein zwei Jahrmärkte und sagt den Kaufleuten Geleitschutz zu; und zwar vier Tage vor und nach dem Lorenztag (10.8.) und acht Tage vor und nach Lichtmess (2.2.).
Laut Lorenz Fries verpflichten sich die Bürger Iphofens, für den Würzburger Bischof 919 Gulden bei Graf Thomas von Rieneck zu zahlen. Dafür werden sie drei Jahre lang von der Datz befreit.
König Ruprecht übergibt der Stadt Schwabach das Privileg des Wegzolls.
König Wenzel gewährt den Weinzoll.
Das königliche Hofgericht fordert die fränkische Reichsritterschaft auf, den Burggrafen Friedrich von Nürnberg in seinen Rechten gegenüber der Stadt Rothenburg o. d. Tauber zu schirmen. Ähnliche Urkunden werden auch für die Reichstädte Schweinfurt, Nördlingen, Dinkelsbühl, Nürnberg, Windsheim, Weißenburg und Hall ausgestellt.
Der Würzburger Bischof befreit die Stadt Arnstein gegen eine Zahlung von 684 fl auf drei Jahre, beginnend mit dem 22.2.1406, von Steuer und Bede. Laut Lorenz Fries wurde die Stadt am 7.9.1405 befreit.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg befreit die Bürger von Uffenheim von dem beim Kauf von Grundstücken zu entrichtenden Handlohn.