König Konrad III. bestätigt dem Kloster Ebrach den Erwerb des Steigerwaldes aus dem Lehensbesitz des Würzburger Ministerialen Walter, mit Ausnahme eines bestimmten Stückes bei der Burg Stollberg und genannter Nutzungsrechte, sowie einige damit in Zusammenhang stehende Lehensveränderungen und Entschädigungen.
König Konrad III. bestätigt den Klöstern Ebrach und Langheim die Übertragung einer Salzquelle bei Lindenau zum gemeinsamen Besitz durch den Bamberger Bischof Eberhard II. von Otelingen nach Entschädigung der bisherigen Lehensträger.
Kaiser Friedrich I. Barbarossa gewährt den Bamberger Kaufleuten die gleichen Sicherheiten und Freiheiten, wie sie die Nürnberger Kaufleute im ganzen Reich genießen.
Es existieren keine formelle Markt- und Stadtrechtsverleihung und nur wenige Urkunden aus der frühen Zeit Bayreuths.
Die ersten Freiheiten der "villa" werden vom Kaiser verliehen: Rechte für Kaufleute, freie Vererbung der Grundstücke bei Zahlung einer Abgabe an den Kaiser und Vorbehalt der Rechtssprechung für den Kaiser oder seinen "villicus".
Kaiser Friedrich I. befiehlt allen Getreuen des Reiches, die Kaufleute von Gelnhausen ungehindert und frei von Abgaben ihren Handel betreiben zu lassen.
Im ältesten Würzburger Stadtsiegel erscheint die Bürgerschaft geeint als rechts- und handlungsfähige Person.
Laut einer Fälschung bestätigt Kaiser Heinrich VI. die von Kaiser Karl im Jahre 806 und von Kaiser Lothar 1128 verliehenen Privilegien für die Reichsvogtei Burgbernheim. Darunter fallen die Hochgerichtsbarkeit und das Verbot für Juden, die Vogtei zu betreten. Des Weiteren wird die Absicht Kaiser Heinrichs VI. genannt, aus der Vogtei eine Stadt zu bauen. Die Urkunde ist als unbeglaubigte Abschrift aus dem 17. Jahrhundert erhalten.
Nürnberg ist Mittelpunkt der Reichsgutverwaltung, an deren Spitze ein "Reichsbutigler" mit richterlicher Funktion steht.
Arzberg bildet zusammen mit Hohenberg innerhalb des Sechsämterlandes eine eigene Hauptmannschaft des Landes "ob dem Gebirge" der Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth.