Merkendorf hatte seit der Gerichts- und Stadtordnung von 1434 zwei Bürgermeister, einen Inneren Rat mit zehn und einen Äußeren Rat mit zwölf Bürgern.
Die Verwaltung der Stadt erfolgte in starker Abhängigkeit vom herrschaftlichen Amtmann oder Vogt, der entsprechend der Ordnung von 1434 bei den jährlichen Ratswahlen am dritten Ostertrag die entscheidende Rolle spielte. Dem Vogt und dem Rat hatten die beiden Bürgermeister zu schwören, die Rechnungslegungen erfolgten vor dem Vogt, dem Rat und zwei weiteren Deputierten der Bürgergemeinde. Umgekehrt war die Bürgergemeinde aber auch für die Verwaltung des ganzen Amtes, den militärischen Schutz und die Durchführung des Gerichts unentbehrlich, so dass die Funktionsverteilung zwischen Herrschaft und Bürgerschaft zugleich eine Grundlage herstellte, die im allgemeinen die Bewältigung der Aufgaben in Stadt und Amt sicherstellte.
Der Würzburger Bischof gibt der Stadt Iphofen laut Lorenz Fries eine Steuerordnung, in der die Abgabe und Verrechnung des Umgelds geregelt ist.
Bischof Rudolf II. von Scherenberg erlässt eine Stadtordnung, in der u.a. ein äußerer und ein innerer Rat mit mehreren Bürgermeistern festgeschrieben sind.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Dettelbach laut Lorenz Fries eine Polizeiordnung.
Es ist eine Stadtordnung niedergeschrieben, ausgstellt vom Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau für "unser stat Bischofsheim".
In der 1488 von Bischof Heinrich III. von Trockau erlassenen bzw. bestätigten Ordnung, in der die der städtischen Gerichtsbarkeit zugewiesenen Straftaten aufgezählt sind (Verstöße gegen die Handwerker- und Marktordnung und leichte Körperverletzungen), wird Bürgermeister und Rat die Hälfte bzw. ein Drittel der Strafgelder zugesprochen.
In den bischöflichen Stadtordnungen von 1488 und 1575 finden sich detaillierte Bestimmungen zur Bäcker-, Metzger-, Leder- und Schusterordnung, zur Ordnung über "Fürkauf", Salzkauf, Hökern und Krämern und zu Maß und Gewicht sowie zu Standgeld bei Jahrmärkten und Bestimmungen zum Zoll.
Fladungen und Bischofsheim erhalten eine Stadtordnung ("Weistum").
Laut Lorenz Fries gibt der Würzburger Bischof der Stadt Ebern eine Polizeiordnung.