Es sind zwei Bürgermeister genannt.
König Wenzel erlaubt den Bürgermeistern, dem Rat, den Bürgern und Einwohnern seiner Stadt zu Windsheim, auf dem Berg, genannt Kerbergk, den Steinbruch innezuhaben und zu nutzen, damit sie ihre Stadt mit Mauern und Gräben befestigen, bessern und bauen können.
Es ist ein "oberer" und eine "unterer" Rat erwähnt, aus welchem die beiden Bürgermeister hervorgingen.
Am 30. November 1382 zieht der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg Ebern zu Leistungen heran: er verträgt sich unter Zustimmung des Domkapitels mit den Bürgern Eberns dahingehend, dass sie zur Minderung seiner Verschuldung 9500 Pfund Heller Würzburger Währung beisteuern. 3000 Pfund sollten sie am 22. Februar 1383 in bar zahlen, 3000 Pfund sind zur Zinstilgung bestimmt. Die übrigen 3500 sollen sie in den nächsten fünf Jahren ab Martini 1383 an die Ritter Heinrich und Hans von Lichtenstein, bischöfliche Amtleute zu Seßlach, an Ritter Hans von Waldenfels, bischöflichen Amtsmann zu Ebern, und an den Sohn des verstorbenen Dietz Marschalk zahlen. Sollte Bischof Gerhard unterdessen die Forderungen der drei Adeligen ablösen können, so solle die Zahlung der Stadt Ebern an Bischof und Hochstift erfolgen. Dafür sollen die Bürger ab 11. November 1383 über fünf Jahre frei von jeder Steuer und Bede bleiben. Die gleiche Summe hatte die Stadt Seßlach aufzubringen.
Bischof Gerhard von Würzburg einigt sich unter Zuziehung des Domkapitels mit den Bürgern von Gerolzhofen dahingehend, dass diese zur Minderung seiner Verschuldung sogleich 500 Gulden zahlen und für 1000 Gulden bei dem Juden Samuel aus Nürnberg sich verbürgen. Außerdem sollen sie gemäß früherer Vereinbarung jährlich 1000 Pfund Heller Würzburger Währung als Steuer und Geld zahlen. Dafür sollen sie ab Martini 1383 über 5 Jahre hinweg mit keinen weiteren Steuern und Bede belästigt werden.
Zins und Tilgung der hohen Summe, die die Schweinfurter Bürgerschaft aufgenommen hatte, wird durch Steuern und Spenden finanziert. Die Freiheit ihrer Stadt ist den Bürgern also lieber als eine mildere Besteuerung.
Am 15.2.1384 erfolgt durch zwei gleichlautende Privilegien von Burggraf Friedrich V. und Pfalzgraf Ruprecht, dem späteren König, eine Stärkung der Stellung des Rates. Denn nun dürfen die Schwabacher über Leib und Leben gemeinschädlicher Leute richten, wenn der Beschuldigte vor dem Richter und zwei Schöffen seine Tat ohne Folter gesteht. Der Rat fällt dann das Urteil, ist also für die Blutgerichtsbarkeit zuständig.
Nachdem es zwischen den Bürgern von Kronach zu Streitigkeiten um das Stadtregiment gekommen war, erließ Bischof Lampert von Brunn 1384 für die Stadt eine Ordnung, die die Wahl und Einsetzung der Bürgermeister und Räte sowie deren Befugnisse regeln sollte. Sie sah vor, dass die Bürgerschaft zunächst zwei Bürgermeister bestimmen sollte, die sodann zehn Schöffen einzusetzen hatten; der Bischof behielt sich vor, einen elften zusätzlich zu bestimmen. Die beiden Bürgermeister und die Schöffen bildeten zusammen den Rat. Von diesen Ratsmitgliedern, die ihr Amt auf Lebenszeit innehatten, wurden jedes Jahr zwei andere zu Bürgermeistern bestimmt. Damit war der aus insgesamt dreizehn "geschworenen" Schöffen bestehende Rat als städtisches Verwaltungs- und Gerichtsorgan geschaffen worden. Nach der Stadtordnung war die "Gemein" gegenüber Bürgermeister und Rat zu Gehorsam verpflichet, vorbehaltlich der Angelgenheiten, die das bischöfliche Gericht betrafen.
Der Bischof befiehlt, dass künftig zwei Bürgermeister gewählt werden sollen. Der eine soll durch die Schöffen gewählt werden, der andere durch die Gemeinde der Bürgerstadt.
Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.