Laut Fries ist Mergentheim ein Marienwallfahrtsort. Heinrich von Lauda gibt sein Recht auf ein Drittel der dortigen Einkünfte an Bischof Herolf von Höchheim und das Stift Würzburg.
Die ersten Freiheiten der "villa" werden vom Kaiser verliehen: Rechte für Kaufleute, freie Vererbung der Grundstücke bei Zahlung einer Abgabe an den Kaiser und Vorbehalt der Rechtssprechung für den Kaiser oder seinen "villicus".
Kaiser Friedrich I. befiehlt allen Getreuen des Reiches, die Kaufleute von Gelnhausen ungehindert und frei von Abgaben ihren Handel betreiben zu lassen.
Kaiser Friedrich I. entscheidet einen Rechtsstreit um Weinzinse des Kloster Kitzingen im Gau Heidingsfeld im Sinne eines schon früher von Bischof Reinhard von Würzburg verkündeten, dann aber von anderer Seite widerrufenen Urteils zugunsten des Klosters.
In einer Urkunde des Papstes Lucius III. bestätigt dieser dem Kanonikerstift St. Johannes (Stift Haug) in Würzburg unter anderem die Zehnten in Coburg und in Schweinfurt.
Die wohl bald nach 1167 frei gewordene Schwabacher Pfarrstelle war wahrscheinich von Kaiser Friedrich I. Barbarossa dem Dekan des Bamberger Kollegiatstifts St. Stephan, Heinrich, übertragen worden, welcher sie 1212 resigniert. Wohl deshalb wird die Kirche in Schwabach mit den Zehnten und allen Einkünften vom Eichstätter Bischof Hartwig erst am 22.5.1212 formell an Abt und Kloster Ebrach übergeben. Ab 1212 besitzt das Kloster Ebrach somit die Pfarrei Schwabach mit dem Patronatsrecht, dem Widemhof und umfangreichen Zehntrechten, außerdem den Mönchshof als Rest des ehemaligen Königshofes mit seinen Zugehörungen.
Der Würzburger Bischof Otto I. von Lobdeburg verpfändet den Domherren seine Einkünfte, unter anderem in Heidingsfeld, Ochsenfurt, Windsheim, Mellrichstadt, Homburg und Ebern.
Das erste Stadtprivileg bezeichnet den König als Vogt der Bürgerschaft. Der "Große Freiheitsbrief" von König Friedrich II. besagt, dass Nürnberg keinen anderen Herren als den König haben soll und dass alle Bürger der Stadt ihre Steuern gemeinsam an das Reich abführen sollen. Somit besteht zu diesem Zeitpunkt bereits eine bürgerliche Selbstverwaltung ("civitas"), zumindest sind die ersten Ansätze einer solchen Selbstverwaltung erkennbar. Das Privileg Friedrichs II. lässt erkennen, dass die strategische Position Nürnbergs gestärkt wird und die Burg ein Zentrum des Reichs- und Königsgutes werden soll.
Der Würzburger Bischof Otto I. von Lobdeburg bestätigt die Überlassung des Zehnten in Mergentheim durch die Brüder Konrad und Gottfried von Hohenlohe an den Deutschen Orden. Der Zehnt geht weiterhin dem Hochstift Würzburg zu Lehen.
Der Würzburger Bischof Dietrich von Homburg gibt das Eigentumsrecht am Mergentheimer Zehnten an den Deutschen Orden ab und erhält dafür verschiedene Güter.