Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg beurkundet, dass er und die Grafen Berthold und Friedrich von Henneberg übereinkommen, dass die Stadt Münnerstadt ihnen die Bezahlung von 9600 Gulden in bestimmten Raten und Terminen als Steuer zu zahlen habe.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit die Stadt Iphofen gegen einen Betrag von 4000 Gulden von einer weiteren Besteuerung auf zwei Jahre.
Ulrich Haller und Paulus Muffel bestätigen, dass der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg den Zehnt und die Gült von Burgbernheim verkauft hat.
Konrad von Kirchberg versetzt der Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber einen Schuldbrief des Burggrafen Friedrich von Nürnberg.
Der Würzburger Bischof muss die Bürger von Arnstein um Vorschusszahlungen auf Bede und Steuern angehen.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn erlässt eine neue Stadtordnung, die sich u.a. auf jene von Bischof Gerhard von Schwarzburg von 1385 stützt. Im Hintergrund gab es Unruhen zwischen dem Rat und der Gemeinde: Vier der zwölf Ratsschöffen und sechs der zwölf Räte der Gemeinde werden jährlich an Petri Cathedra (22. Febr.) vom Bischof bzw. dessen Amtleuten neu besetzt. Alle Stadtbewohner über 16 Jahre müssen an einem von vier Jahresterminen einen Bürgereid schwören. Alle Türmer und Torwarte werden vom Bischof bzw. seinen Amtleuten eingesetzt, ebenso die Gerichtsdiener, die unparteiisch handeln sollen. Die folgenden Punkte werden von der Stadtordnung Bischof Gerhards übernommen: Die Einhebung der Bede soll von je zwei Abgeordneten des Schöffenrates und der Gemeinde durchgeführt werden. Beide Räte wählen aus ihren Reihen je einen Bürgermeister, dessen Aufgabe u.a. die Einnahme des Ungeldes ist. Bewohnern ohne eigenes Siegel soll für Rechtsgeschäfte das Stadtsiegel unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Schöffen sollen nur nach Gerichtssitzungen Strafen aussprechen [...] und zwar mit Wissen des Bischofs. In der Stadt herrscht ein Verbot von Zünften und besonderen Einungen. Die beiden Räte durfte keine Erlasse machen ohne Zustimmung des Bischofs bzw. seiner Amtleute. Letztere können bestimmten Personen in der Stadt Geleit geben, Bürgermeister und Räte werden darüber nur informiert. Das jährliche Wach-, Wege- und Viehgeld soll von je einem des Schöffen- und des Gemeinderates eingetrieben werden. Dasselbe gilt für das Kirchgeld, jedoch muss hier der Pfarrer beigezogen werden. Übertretungen von Geboten werden mit Bußen geahndet. Der Bischof behält sich abschließend das Recht vor, alle Gebote verändern bzw. kassieren bzw. neu erlassen zu dürfen. Der Stadtgraben darf nicht zum Eigennutz einzelner Bürger entfremdet werden.
Die Nürnberger Bürger Ulrich Haller und Paulus Muffel kauften den Zehnten und Gülten zu Burgbernheim als Leibgeding.
1386 schließt der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg einen Bund auf vier Jahre mit den Städten Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt und Königshofen. Aus diesem geht 1387 der Fränkische Städtebund hervor, der neben den genannten letztendlich noch Würzburg, Karlstadt, Fladungen, Seßlach, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen umfasst. Wegen der fordernden Finanzpolitik (u.a. stark erhöhte Steuern) des Bischofs wendet sich der Bund 1397 gegen ihn. Ein Gesuch um Reichsfreiheit bei König Wenzel bleibt letztlich erfolglos, der König löst den Bund 1399 gar auf. Eine erneute Huldigung gegenüber dem Bischof verweigern die Städte. Bei Bergtheim (Lkr. Würzburg) kommt es 1400 zur Schlacht, in der die Städte und ihre Verbündeten unterliegen.
Laut Fries verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg den würzburgischen Teil am Ungeld von Münnerstadt an Hans von Wermerichshausen und Eberhard Schreiber, denen er 837 Gulden, 340 lb. Haller und vier Groschen Würzburger Währung schuldet.
Ruprecht der Jüngste, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, beschließt mit Graf Johann von Wertheim, dass ihre Leute im Amt Lauda bis auf Widerruf keine Todesfallabgabe entrichten sollen.