Der Burggraf von Nürnberg gewährt, als Nachfolger des Herzogs von Meranien, dem Domkapitel von Bamberg Einkünfte aus Bayreuth.
Es gibt zwei Mühlen in Wertheim, die Gräfin Mechthild von Wertheim Abgaben leisten. Diese spricht davon 4,5 Malter Weizen dem Grafen Rudolf von Wertheim zu.
Vom Würzburger Bischof werden jährlich Einkünfte in Höhe von zwei Wagenladungen Wein an den Ritter Karl von Heldritt und seine Erben verkauft.
Graf Gebhard von Hirschberg verleiht den Bürgern von Eichstätt das Recht, die Gerichtsbarkeit über die Stadt selbst ausüben zu dürfen. Sie erhalten die volle Freiheit auf Eheschließung und der Graf sichert ihnen zu, keine ungerechten Steuern zu erheben.
Der Würzburger Bischof Manegold von Neuenburg ermäßigt die von den Bürgern zu entrichtenden Abgaben an Geld und Wein und verpflichtet die "civitas" dafür, am Ort Iphofen eine Stadt zu errichten und diese durch Gräben, Mauern, Türme und Vorwerke zu sichern. Dieses Bauvorhaben wird in zwei Bauabschnitten von vier und sechs Jahren durchgeführt. Das Gräbenviertel, das sich im Besitz der Edelherren von Hohenlohe befindet, wird aber nicht in die Befestigung mit einbezogen.
In einer Urkunde Bischof Manegolds von Neuenburg wird verfügt, dass die "burgere alle arme und riche" dem Bischof die überkommenen Rechte schulden und "ir burgermeister, rat, rathus und ratsloggen" abgetan werden sollen; damit liegt die Entscheidung über Zünfte und Ungeld allein in bischöflichem Ermessen.
Als Reaktion auf die Urkunde Bischofs Manegolds von Neuenburg, in der er sich mit König Adolf von Nassau gegen die Würzburger Bürger verbündete, stürmen diese die Stadthöfe der Zisterzienserklöster, in denen die Naturalüberschüsse aller fränkischen Zisterzen lagerten, um sie unter Ausnutzung der Würzburg eingeräumten Steuerfreiheit gewinnbringend zu verkaufen.
Ein Ablass zum Bau der Kilianskirche und der Allerheiligenkapelle wird erhoben.
Marschall Heinrich von Pappenheim und Konrad Steierer erhalten zwei Drittel des Neubruchzehnt in der Pfarrei Pappenheim. Ein Drittel verbleibt bei der Pfarrkirche.
Die Geldeinnahmen des Stadtgerichts bzw. des Stadtschultheißen gehören zu zwei Dritteln den Hohenzollern.