Früheste Erwähnung der im Frankenwald verbreiteten Eisenhämmer mit dem zwei Stunden von der Stadt entfernten Waffenhammer.
König Karl IV. verkündet einen Landfrieden, mitunter auch auf Rat der Reichsstädte Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber. Würzburg, Neustadt an der Aisch, Eichstätt und Bamberg sind von dem Landfrieden ebenfalls betroffen.
Das zweite, seit etwa 1400 gebräuchliche Siegel der Stadt, die infolge mehrmaliger Verpfändungen seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stark an Bedeutung verloren hatte, war bezeichnenderweise wesentlich kleiner und einfacher. Es trägt die Umschrift S. CIVITATIS [IN] C[HRANA]CH.
Neustadt bei Coburg erhält wohl in Form von Statuten die Schweinfurter Stadtrechte.
Die "Goldene Bulle" von Kaiser Karl IV. besagt unter anderem, dass jeder Kaiser seinen ersten Reichstag in Nürnberg abzuhalten hat.
Der Mainübergang bei Volkach/Astheim wird zum Würzburger Amt aufgewertet.
Rodach wird unter der Meißener Herrschaft das Coburger Recht als Stadtrecht verliehen.
Rüdiger von Sparneck und seine Söhne verleihen der Stadt Münchberg die Privilegien und Rechte der Reichsstadt Nürnberg. Dies wird von Kaiser Karl IV. gebilligt.
Kaiser Karl IV. erhebt den Markt Homburg ("Hohemburg"), "der uns als synem künig zu Beheim u. der crone zu beheim zu dieser Zeit angehöret" zur Stadt und gewährt die Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten der Stadt Gelnhausen. In diesem Zusammenhang wird der Wochenmarkt von Dienstag auf Montag verlegt.
Kaiser Karl IV. befreit die Kaufleute von Nürnberg von Zöllen und Geleit, die sie dem Burggrafen zu Nürnberg, den Grafen von Wertheim, den Grafen von Hohenlohe und Gottfried von Bruneck zu zahlen hatten.