"Herbipolis sola iudicat ense et stola" (Würzburg allein urteilt mit Stola und Schwert) ist bereits auf dem Siegel Bischof Bertholds von Henneberg zu finden.
Ellingen wird Sitz einer Komturei des Deutschen Ordens, später der Ballei Franken (bis 1789).
Nach der ein Jahr zuvor erfolgten Revindikation Rudolfs von Habsburg und der damit einhergehenden Zugehörigkeit zum Reich erhält Rothenburg o. d. Tauber ein erstes umfassendes Freiheitsprivileg, das die Stadt unter den Schutz des Reiches stellt.
Das Weißenburger Stadtrecht wird der Stadt Pappenheim verliehen.
König Rudolf I. erteilt Ulrich von Hanau für Steinau Gelnhäuser Stadtrecht und einen Wochenmarkt.
Der Rat ist der Mittelpunkt der Rechtsfindung. Selbst die Urteile der Tochterstädte des Nürnberger "Stadtrechtskreises", die sogenannten "Heischurteile", werden an ihn übertragen.
In der Wüstungszeit bleibt Tann als fast einziger Ort im Ulstergrund erhalten.
Die Burg bildet den Mittelpunkt des Freigerichts Wilmundsheim.
Dem Ort werden von König Albrecht I. von Habsburg die Gelnhäuser Rechte und Freiheiten bestätigt.
König Albrecht I. verleiht für das Schloss und die Stadt Wasungen die Rechte, Gerichte und Freiheiten, welche die Stadt Schweinfurt genießt.