Die Bürger von Bischofsheim zahlen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg 1500 Pfund Heller, damit dieser sie für sechs Jahre (bis zum 11. November 1388) von allen Steuern befreit.
Am 30.11.1382 verpflichten sich die Bürger zu Bischofsheim, dem Bischof bzw. dessen Gläubigern 1500 Pfund Heller zu zahlen, wofür dieser sie fünf Jahre lang von jeder Steuer und Bede auszunehmen verspricht.
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg zahlt Dietrich von Ebersberg und Ulrich von Hutten 1250 Gulden von der Summe von 5200 Gulden zurück, wofür diese das Schloss, das Amt und die Stadt Bischofsheim erhalten haben.
Die Bürger von Bischofsheim erhalten gegen eine Zahlung von 700 Gulden bis 11. November 1394 eine Steuerbefreiung.
Die Bürger von Bischofsheim bestätigen, dass der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 300 Gulden sie für die nächsten vier Jahre von aller Steuer befreit.
Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.
Henne von Weiers verkauft das dem Hochstift lehenbare Burggut zu Bischofsheim dem Johann von Steinau und seiner Frau Else um 100 Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufs.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss, Stadt, Amt und Gericht Bischofsheim laut Lorenz Fries an Geis und Fritz von der Tann sowie an Hans von Steinau und seiner Ehefrau Else für 250 Gulden.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.