König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
König Wenzel trifft Nachtrags- und Schlussbestimmungen zu dem Spruch vom 21. Januar 1398: Der Bischof von Würzburg und alle seine Städte sollen weiterhin an alten Rechten, Gewohnheiten und Privilegien festhalten.
Es gibt eine deutsche und eine lateinische Schule (Schulmeisterordnung 1445).
Es gibt Wochen-, Vieh- und sieben Jahrmärkte.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Gerolzhofen geschlossen.
Das Zentgrafenamt zu Gerolzhofen geht als Lehen des Bischofs von Würzburg an Albrecht Steinberger. Ihm folgen u.a. Götz Tapfheimer (11.5.1411), Hartung Spiegel (22.7.1457), Thomas Marold (26.11.1495), Wilhelm Kilian (8.10.1506), Kaspar Dinkel (3.3.1514), Hans Pfannes (1.6.1515) und Jörg Pfannes (28.11.1518).
Laut Lorenz Fries verpfändet der Würzburger Bischof Wilhelm von Thüngen Stadt und Amt Gerolzhofen für 9800 Gulden mit dem Recht auf Wiedereinlösung.
Das Bürgerspital wird durch den Schweinfurter Schultheiß Betz Rücker gegründet.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein hat sich mit den Bürgern von Gerolzhofen über die Zahlung des "Achten Pfennigs" geeinigt. Demnach sollen die Städter 300 fl entrichten, dafür aber ab 11.11.1406 ein Jahr von Steuer und Bede befreit sein.