Die Städte Würzburg, Karlstadt, Neustadt, Mellrichstadt, Fladungen, Meiningen, Königshofen, Ebern, Haßfurt und Gerolzhofen verbünden sich mit dem Grafen Heinrich von Henneberg.
König Wenzel trifft Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen zu seinem Schiedsspruch vom 21.1.1398. Diese betreffen den Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg und verschiedene Städte im Hochstift Würzburg. Unter anderem werden Bestimmungen in Bezug auf die Gefangenen getroffen und auf Schäden, die während der vorausgegangenen Auseinandersetzung entstanden sind.
Es gibt eine deutsche und eine lateinische Schule (Schulmeisterordnung 1445).
Es gibt Wochen-, Vieh- und sieben Jahrmärkte.
Es wird ein Sühnevertrag zwischen dem Hochstift Würzburg und der Stadt Gerolzhofen geschlossen.
Laut Lorenz Fries verpfändet der Würzburger Bischof Wilhelm von Thüngen Stadt und Amt Gerolzhofen für 9800 Gulden mit dem Recht auf Wiedereinlösung.
Das Zentgrafenamt zu Gerolzhofen geht als Lehen des Bischofs von Würzburg an Albrecht Steinberger. Ihm folgen u.a. Götz Tapfheimer (11.5.1411), Hartung Spiegel (22.7.1457), Thomas Marold (26.11.1495), Wilhelm Kilian (8.10.1506), Kaspar Dinkel (3.3.1514), Hans Pfannes (1.6.1515) und Jörg Pfannes (28.11.1518).
Das Bürgerspital wird durch den Schweinfurter Schultheiß Betz Rücker gegründet.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Da das Hochstift Würzburg Hans von Kronberg 8000 Gulden schuldet, verschreibt es ihm laut Lorenz Fries Stadt und Amt Gerolzhofen.