Der Mellrichstadter Zehnt geht als Lehen des Hochstifts Würzburg an den Ritter Friedrich von Bibra.
Der halbe Mellrichstädter Zoll geht an "den Ältesten" vom Stein. Er ist ein Lehen des Hochstifts Würzburg.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein erlässt eine "Beckenordnung" für Mellrichstadt.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein schließt mit Untergebenen einen Landfrieden, darunter Volkach, Neustadt, Bischofsheim, Mellrichstadt, Fladungen und Meiningen.
Nachdem es in Mellrichstadt offenbar Probleme mit den Erzeugnissen der Bäcker gegeben hatte, greift der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein ein. Er ermahnt den Rat, die Bäcker anzuweisen, korrekte Waren anzubieten. Ursache der Probleme war wohl eine Ungleichbehandlung von armen und reichen Leuten.
Mellrichstadt wird als "Merlstat" erwähnt.
Hans Zobel von Gudenberg erhält von Graf Johann von Wertheim in Mellrichstadt eine Gült von mehreren Häusern.
Im Jahr 1407 sind "Zwölfer" und "Achter" genannt, d.h. es gibt einen sog. Inneren Rat, bestehend aus zwölf Mitgliedern, die gleichzeitig als Schöffen beim Stadtgericht fungieren, und einen "Äußeren Rat", bestehend aus acht Personen.
Kaspar Seitz wird Zentgraf von Mellrichstadt. Das Amt geht vom Hochstift Würzburg zu Lehen. 1457 (22.7.) wird Stefan Frinkenberg in dieser Position genannt, 1495 (20.8.) Heinz Mack, 1507 (12.11.) Adam Ohreim, 1511 Heinz Trapp.