Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft der böhmischen Krone die Stadt Iphofen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft die Stadt Iphofen.
Der Würzburger Bischof löst die Stadt Iphofen aus der Pfandschaft von Kaiser Karl IV.
Die Brüder Kraft und Götz von Hohenlohe bestätigen dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg den Empfang einer Abschlagszahlung von 1480 Gulden an einer Gesamtschuld von 5000 Gulden. Aufgrund dieser 5000 Gulden Schulden stand den Brüdern die Stadt Iphofen zum Unterpfand.
Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg verbinden sich zur Aufrechthaltung des Landfriedens. Für etwaige Streitigkeiten werden Zeil und Haßfurt bzw. Forchheim und Baiersdorf bzw. Iphofen und Langheim als Versammlungsort der Hauptleute festgesetzt.
Gerlach von Hohenlohe verkauft seine eigenen Leute und die Güter zu Iphofen an das Hochstift Würzburg für 600 Gulden.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit die Stadt Iphofen gegen einen Betrag von 4000 Gulden von einer weiteren Besteuerung auf zwei Jahre.
In einer Landfriedenseinung zwischen dem Stift Fulda und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg werden folgende Orte als zu Würzburg gehörig aufgeführt: "Karlstat" (Karlstadt am Main), "Iphofen", "Geroleshofn" (Gerolzhofen), "Nuwenstat" (Neustadt a. d. Saale), "Meynungen" (Meiningen), "Kunitzshoven" (Königshofen im Grabfeld), "Fladungen", "Bischoffheim" (Bischofsheim), "Has fuit" (Haßfurt), "Rotenfels" (Rothenfels), "Gemunde" (Gemünden), "Aernstein" (Arnstein).
Der fränkische Städtebund (Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Schwarzach, Arnstein, Neustadt a.d. Saale, Mellrichstadt, Meiningen, Königshofen, Haßfurt, Ebern, Seßlach, Fladungen und Bischofsheim) trifft Schutzbestimmungen auf fünf Jahre.
Das Zentgrafenamt zu Iphofen geht als Lehen des Hochstifts Würzburg an Hermann Igel, später an Kunz Neuenstein (22.7.1457), Jörg Schwamp (24.9.1457) und Hans Vollem (Bürger zu Iphofen, 14.12.1498).