Fladingen
06.03.1435
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Exzerpt:
B. Johanns von Brun obgemelt (gestrichen: hat; eingefügt: verschribe) am Sontag Inuocauit des 1435 Jars Graue (gestrichen Oten; Einschub am linken Rand: Georgen) von Hennenberg die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc. fur XII m fl. Minder X fl. (gestrichen: verschriben vnd eingesetzt) vf widerlosung, mit vorbehaltung der erbhuldigung, Landsteur vnd offnung. Recepta in Contractuum Brun. Fo. 113. Vnd hat gemelter Graue Georg ime B Johannsen vnd seinen nachkomen der (gestrichen: der, eingefügt: die) widerlosung zugestaten ain reuers vbergeben. Recepta in Omissorum fo 92. (Eingefügt: Doch; gestrichen: Vnd) ist in solcher verschreibung der von der Than vnd Eberstain schuld ausgenomen
(Nachtrag von späterer Hand am linken Rand: Hiltenburgk)
Kommentar:
Die hier genannten Orte gleichen den im voranstehenden Eintrag genannten Orten bis auf den Ort Nüdlingen, der hier nicht erwähnt wird. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das von Fries hinzugefügte "etc." diesen Ort miteinschließt.
Im voranstehenden Eintrag werden Sebastian, Georg und Burkhard von der Tann genannt, weshalb sie hier ebenfalls noch einmal genannt sind. Im darauffolgenden Eintrag wird Eberhard von Eberstein in Verbindung mit einer Verpfändung in Fladungen genannt, weshalb es sich hier ebenfalls um ihn handeln könnte.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 227r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber contractuum Brun f. 113
Liber omissorum f. 92
Digitalisat: