Beim Verkauf der Gefälle und Nutzungen des Ober- und Untermarschallamtes besteht die Gefahr, dass man diese verwechselt oder auf einem anderen Wege verändert und für eigen einbezieht. Dann ist die Wahrheit ans Licht gekommen, dass Graf Johann von Henneberg (Hanns von Hennenberg) des Stifts Marschallamt, das Burggrafentum zu Würzburg und die Grafschaft Henneberg, samt den Gerichten, Zentgerichten, Wildbännen, Geleitrechten, Zehnten und anderen Gütern und Rechten, die den zuvor genannten zugehörig sind, zu Mannlehen empfängt. Darüber gibt es besiegelte Dokumente.