König Karl IV. (konig carl der viert) berechtigt Bischof Albrecht von Hohenlohe und das Hochstift Würzburg, die Schulen, Kirchen, Häuser, Höfe, Hausräte, Kleinode, fahrenden Besitz, Schulden, Forderungen, Aussprachen und alle weiteren Güter der Juden in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), sowie alle Forderungen und Rechte, die er und das Reich an ihnen haben zu verkaufen. Der Bischof und das Stift dürfen die Güter und Rechte an andere verkaufen oder weitergeben, jedoch muss ein Verkauf oder eine Weitergabe erst vom König bestätigt werden.