Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt die Ritter Valentin von Münster (Munster) und Johann Zobel von Giebelstadt (Gibelstatt) mit seinem Kanzler Johann Brief (Brieff). Brief soll den Rittern sein Drittel an den Milzschen Lehen (diese waren nach Ortholf von Milz' Tod als letztem seines Geschlechts an das Hochstift heimgefallen) erblich zustellen. Die beiden Ritter sollen Brief und seinen Erben im Jahr 1552 zunächst 1200 Gulden in grober Münze geben, und dann jährlich 25 Gulden von insgesamt 500 Gulden, bis der Rechtsstreit wegen des Spielhofs (spilhoffs) zwischen Martin von Rosenau (Rosenaw) und Valentin Schott aus Karbach (Schott von Carbach) einerseits und dem Hochstift andererseits gelöst wird. Falls das Hochstift Würzburg verliert, sind die beiden Ritter zu keinen weiteren Zahlungen mehr verpflichtet; falls das Hochstift Recht bekommt, sollen sie mit den Zahlungen fortfahren. Falls sich aber die beiden Ritter mit Rosenau und Schott vertragen, soll Brief das Drittel den Rittern und diese dafür Brief's Ehefrau Anna Rüd (Rudin) eine Goldkette im Wert von 50 Gulden geben. Brief und seine Erben sollen dann an den Milzschen Schulden schadlos gehalten werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schickt eine Gesandtschaft auf den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Darunter befinden sich der Propst von Comburg Daniel Stiebar (Dameln Stibarn), Valentin von Münster (Valte von Munster), Georg Ludwig von Seinsheim (Jorg Ludwig von Sainsheim) und Johann Zobel von Giebelstadt (Hans zobeln). Was bei den Verhandlungen an diesem Tag besprochen wird, ist nicht bekannt. Bekannt ist, dass die Ritterschaft eine Antwort gibt, in der sie beteuert, dass sie über die Reise zum Konzil und die Abwesenheit des Bischofs Bescheid weiß und über die Bewahrung des Hochstifts während dessen Abwesenheit verhandelt. Zudem wünschen sie dem Bischof viel Glück für das Konzil in Trient (Trient).
Bischof Melichior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung des Domkapitels den Zehnten im Dorf Herchshaim bei Ochsenfurt (Herchshaim vff dem Ochsenfurter gaw) mit allen Zugehörungen für 2000 Gulden grober Prägung an Johann Zobel von Giebelstadt (Hanns Zobel von Gibelstatt).