Die Stadt Gelnhausen und ihre Bürger erhalten von Kaiser Friedrich I., König Heinrich VI., Richard von Cornwall, König Rudolf I. und Kaiser Ludwig IV. der Bayer die Reichsfreiheit. Die betreffenden Urkunden werden entweder auf Latein oder Deutsch ausgestellt.
Der Küchenmeister König Rudolfs erhält von diesem den Befehl, dass dessen Güter in Burgbernheim (Bernhaim) nicht höher besteuert werden sollen als von alter Herkommen üblich. Als Abgaben werden die Bede und andere Leistungen genannt (bethe vnd anderm).
Nach Fries hieß der Küchenmeister Ludwig von Neuburg. Dies könnte auf einen Vertreter der Familie Küchenmeister von Neuburg zutreffen. Zu dieser Zeit war jedoch Leopold von Nordenberg Reichserbküchenmeister.
König Rudolf I. von Habsburg verleiht im Jahr 1281 Friedrich III. von Hohenzoller, Burggraf von Nürnberg (Burggraue Friderichen von Nürenberg), ein Lehen. Später kommt es vor dem Reichskammergericht zu einem Verfahren zwischen Markgraf Georg von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Georgen von Brandenburg) und der Stadt Nürnberg, wer in dem erwähnten Lehen der Landesfürst sei.
König Rudolf hält einen Reichstag zu Würzburg und erlässt einen allgemeinen Landfrieden (gemain Friden).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Rudolf I. von Habsburg verabschiedet auf der Festung zu Würzburg einen Landfrieden und ein Gesetz, dass alle Pfahlbürger in Ruhe ziehen gelassen und keiner verletzt werden soll und dass er keine Pfahlbürger mehr im Gebiet des Hochstifts haben will.