Die Markgräfin Anna von Brandenburg (Ann Marggrauin von Brandenburg) verschreibt Bischof Andreas von Gundelfingen 2200 Mark Silber, die dem vorgeschriebenen Edelmetallgehalt entsprechen. Jede Mark wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet. Zehn Jahre danach gehen Graf Berhold VII. von Henneberg (Berthold von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich (Hainrich) mit Bischoff Gottfried von Hohenlohe einen Vertrag bezüglich etlicher Lehen und Pfandschaften ein. In diesem Vertrag wird eine Mark Silber für 250 Pfund gerechnet.
Bischof Andreas von Gundelfingen verleiht der Marggräfin Anna von Brandenburg, geborene Gräfin zu Henneberg, etliche Lehen. In diesem Brief werden Maschall Heinrich von Lauer (Hainrich der Marschalk von Laure) und Dietrich von Hohenberg (Dietrich von Hohenberg) als Zeugen genannt. Dies gibt zweierlei zu verstehen. Zum einen, dass man die von Lauer noch als Marschall bezeichnet, obwohl diese das Amt nicht mehr innehaben. Zum anderen, dass das gedachte Marschallamt zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Händen der von Ebersteins (Eberstain), sondern der von Hornbergs liegt. Dies entspricht laut Fries der Wahrheit, da es - so sehr sich Bischof Iring auch um eine Einigung zwischen den Herren Botho von Eberstein (Boten von Eberstaind) und seinem Bruder Konrad (Conrat) bemühte, in der vereinbart wurde, dass Konrad seinem Bruder 250 Mark Silber zahlt und dafür das Untermarschallamt erhält - zu keiner Einigung kam. Eventuell deshalb, weil Botho damit nicht einverstanden war, wie es ein weiterer Vertragsbrief bestätigt.