Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold zu Aistet), ein geborener Burggraf zu Nürnberg, schreibt dem Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe und fordert von ihm das Lehensrecht in Bad Königshofen im Grabfeld, da das Lehen seiner Meinung nach eigentlich zum Bistum Eichstätt gehört und diesem heimfallen soll. Bischof Albrecht von Hohenlohe weigert sich und verklagt den Eichstätter Bischof vor dem Hofgericht Kaiser Karls IV.. Doch es mischen sich der Würzburger Dompropst Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe), Herr Ludwig von Hohenlohe (her Ludwig von Hohenlohe), Burggraf Johann von Nürnberg (Hanns von Nurenberg) und Burkhard von Seckendorf (Burckart von Seckendorf) in die Sache ein und legen Einwände ein (machen ain anstand).
Der Eichstätter Bischof Berthold von Zollern und der Würzburger Bischof Albrecht von Hohenlohe einigen sich vor Gericht.
Aus der Einigung der beiden Bischöfe wird nichts, weshalb Kaiser Karl IV. den Streit schlichtet. Der Bischof von Eichstätt Berthold von Zollern (Berthold) und sein Kapitel müssen auf ihre Forderung verzichten und der Bischof von Würzburg Albrecht von Hohenlohe muss ihm 6000 Pfund Haller bezahlen.