Anton von der Tann (anthoni von der than) hatte keinen männlichen Erben und wollte das Küchenmeisteramt im Jahr 1484 an Ritter Eberhard von Grumbach (Eberharten von Grumbach) für 200 Gulden verkaufen. Bischof Rudolf von Scherenberg wollte das nicht bewilligen. Anton von der Tann stirbt und Eberhard von Grumbach zieht gegen Bischof Rudolf von Scherenberg vor das Lehengericht. Die nächsten männlichen Verwandten von Anton von der Tann, Johann und Philipp von der Tann (Hans vnd philips ven der than) sowie Johann von Meier (hans von meiers), der Vormund Antons Tochter Eida (anthoni von der than dochter), sagen in der Sache aus. Das Verfahren läuft bis nach dem Tod Bischof Rudolfs von Scherenberg. Das Urteil erteilt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1517, der den Verkauf entweder bewilligen oder nach Bezahlung des Kaufgeldes das Amt an eine andere adelige Person verleihen will.