Bischof Konrad von Thüngen schickt seine Räte Georg von Maßbach (Georgen von Mosbach) und Marsilius Prenninger (Marsilien prenningern) wegen des Domkapitels zu dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Dort lässt der Bischof ausrichten, dass die Beschwerden der Ritterschaft, insofern sie verändert werden müssten, mit legitimen Rechtsmitteln behandelt werden sollen. Hierfür verlängert der Bischof den Rittertag auf zwei Tage, um darzulegen, dass ein mögliches Scheitern der ritterlichen Vorhaben nicht wegen ihm zustandekommen würde. Der Bischof befindet die Vorhaben der Ritterschaft für seine Handelsbeziehungen für nützlich. Daraufhin gibt die Ritterschaft eine Antwort mit weiteren Forderungen.
Marsilius Prenninger, Doktor eines bischöflichen Kanzlers (Prenninger doctor Marsilius canzlers eines), hat einen Kaufbeleg über 50 Gulden Zinsen auf die Kammergefälle zu einer Gesamtsumme von 1000 Gulden. Dieser Vertrag ist wieder abgelöst.