Bischof Heinrich I., ein Graf von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg an der Thauber) und 18. Bischof von Würzburg, wird 995 von König Otto I. zum Bischof ernannt. Da er ein reiches Erbe von seinen Eltern erhält, verwendet er dies, um die Kirche und die Erziehung junger Leute zu fördern. Daher lässt er drei Kirchen bauen, St. Stephan (Sant Steffan), Neumünster (Neumonster) und Haug (Haug).
Bischof Heinrich I. lässt St. Stephan (Sant Steffan) in der Vorstadt außerhalb der Stadt Würzburg (wirtzburg) bauen. Er weiht die Kirche im Namen von St. Peter, St. Paul, den Aposteln sowie St. Stephan. Die Kirche wird nur in den ersten Jahren St. Peter genannt, später heißt sie St. Stephan. Die Vorstadt, in der er die Kirche bauen lässt, nennt man zu Sant petter oder zu Sand. Das Sander-Viertel erhält später eine Stadtmauer und einen Stadtgraben und wird in die Stadt eingegliedert.
Bischof Heinrich I. hält testamentarisch fest, dass sein rechter Arm nach seinem Tod von seinem Leichnam genommen und in das Kloster St. Stephan (Sant petters) gebracht wird, um als Zeichen seiner Stiftung zu dienen. Das Kloster besitzt einen Arm in seinem Wappen, der einen Stein in der Hand hält. Dieser Arm soll den Arm eines Juden darstellen, doch sollte eigentlich kein Stein in der Hand abgebildet werden.
Kaiser Otto III. schenkt Bischof Heinrich I. sowie dessen Stift deren Seelenheil wegens die beiden Grafschaften Rangau (Rangaw) und Waldsassen (Waldsassen) in Ostfranken samt Obrigkeit und Nutzbarkeit.
Kaiser Otto III. spricht das Dorf Salz (Saltz), den Gau und den Salzforst Bischof Heinrich I. und dessen Hochstift Würzburg zu.