Wenn die Ritterschaft allerdings behauptet, sie hätten den Rittertag genutzt um über Raub und Plackerei zu beratschlagen und Gesandte mitbekommen, wo diese Besprechungen stattfinden, soll die Gnade der Ritter benachteiligt werden. Wenn sie außerdem eine neue Ordnung einführen wollen und zusätzlich die zuständigen Landesherren nichts dagegen unternehmen, sondern sogar das Vorhaben fördern, wird auch dies der Gnade zum Nachteil, vor allem wenn die selbige Ordnung sich zu einem Nachteil, Schaden oder Minderung der fürstlichen Regalien, Saalgerichte, Hofgerichte, Landgerichte und anderen Gerechtigkeiten auswirkt. Falls sie nicht einwilligen können, wird nichts unternommen.
Nach dem Tod Herzog Georgs des Reichen (Jorgen von Bairn) und der Veränderung des Herzogtums Württemberg (wirtemberg) wird dem Hochstift Würzburg etwas zum Trost empfohlen. Bischof Konrad von Thüngen empfängt seine Regalien von den Kurfürsten zu Worms (wormbs).
Der Bischof soll die Regalien betteffend nicht voreilig sein, sondern die Erläuterung und den Bescheid des Konzils abwarten.