Die versammelten Ritter der Ritterkantone Rhön-Werra (Ron), Baunach (Baunach), Altmühl (altmul) und Steigerwald (Staigerwalt) geben den kaiserlichen Gesanten auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) eine Antwort. Darin heißt es, sie können nichts beschließen, da sie in zu kleiner Zahl zu Schweinfurt versammelt sind. Außerdem ist niemand vom Ritterkanton Odenwald (Ottenwald) erschienen. Sie müssen einen weiteren Rittertag ausschreiben und sie bitten die Gesandten, diese Information an den Kaiser weiterzuleiten.
Die kaiserlichen Gesandten erinnern die Ritterschaft daran, dass der Kaiser vor Jahren einen Reiterdienst ausgerufen hat, dem weder zu- noch abgesagt wurde. Die Ritterschaft erklärt sich dazu bereit, solle es zu einem Zug der Christenheit zur Wahrung des christlichen Glaubens und Blutes kommen, sich als fromme Ritter diesem anzuschließen.
Es steht außer Zweifel, dass sich die Ritterschaft mit dem Kaiser, dem Römischen Reich und ihren gnädigen und gütigen Herren einigen müssen. Die Ritterschaft soll ihren Herren gegenüber untertänig verhalten, zu Willen sein, Dienste und Hilfe leisten, so wie es auch vorherige Generationen taten, soll es weiterhin gehalten werden.
Des Weiteren fordert der Kaiser, dass die Ritterschaft ihm mit 300 Pferden sechs Monate lang zu Diensten ist. Der Sold für jeden Monat beträgt zehn rheinische Gulden, die innerhalb der Frist eines Jahres bezahlt werden. Die Regimenter sollen sich in Innsbruck versammeln und sich am 24. Juni Richtung Nördlingen bewegen.
Ein kleinerer Teil der Ritterschaft antwortet dem Kaiser, es sei für sie nicht anzunehmen, dass die Reiter nur innerhalb einer Jahresfrist bezahlt werden. Wenn die Bezahlung jeden Monat erfolgt, würden sie keinen Aufwand scheuen, die erforderlichen Reiter zu stellen. Wenn es der Ritterschaft nicht möglich ist, die erforderliche Menge an Reitern zur Verfügung zu stellen, wollen sie die Forderungen mit den anderen Personen der Ritterschaft besprechen und dann dem Kaiser antworten.
Die Grafen und Herren der Ritterschaft haben folgendes beschlossen: Die anwesenden bambergischen und würzburgischen Räte sollen mit ihren Herren über folgende Beschlüsse sprechen; es wird bei den Fürsten vorgebracht, dass die Ritterschaft darum bittet, noch an weiteren Orten außer den bisherigen sechs Rittertage abhalten zu dürfen. So wie die drei Fürsten soll auch die Ritterschaft an einem bestimmten Tag zusammenkommen, und zwar am 18. August in Bad Windsheim (windsheim). Die anderen zwei Fürsten werden gebeten, an diesem Tag die Beschwerden und Anliegen der Ritterschaft anzuhören und darüber zu entscheiden.
Das Kapitel der geistlichen Fürsten soll ebenfalls Personen zu diesem Treffen schicken. Des Weiteren werden die Fürsten gebeten, allen Besuchern des Rittertages Geleit zuzusichern.
Durch einige Abgeordnete der Ritterschaft wird der Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) mit dem Geleit ausgeschrieben.
Bischof Lorenz von Bibra lässt den Bischof von Bamberg, Georg Schenk von Limpurg darüber unterrichten, dass es besser sei, wenn beide Bischöfe und ihre Domkapitel ebenfalls nach Bad Windsheim (windsheim) zum Rittertag kommen. Zudem sollen die Beschlüsse, die Sigmund von Thüngen (Sogmund von Thungen) bei ihnen vorgebracht hat, dort weitergebracht werden und diesen seien für die Bischöfe nicht günstig.
Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg treffen sich im Kloster Ebrach. Fries schreibt, es seien zu viele Beschlüsse, um alle aufzuschreiben, deshalb wird deren Quelle angegeben. Die Bischöfe sind sich einig, dass es gut sei, die Ritterschaft zu trennen, sodass diese keinen gemeinsamen Rittertag abhalten kann. Beide Bischöfe wollen ihre Ritterschaft vor dem Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) zu sich bestellen und sich die Forderungen anhören.