Die Münzmeister geben auf eine gemischte Mark Schilling sechs neue Pfennige, auf eine gemischte Mark Pfennige fünf neue Pfennige und auf eine gemischte Mark Heller drei neue Pfennige.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) die Schlösser Hildenburg und Steinach. Da die verschriebenen Gulden an Wert verlieren, fordert Graf Otto von Henneberg 1110 Gulden als Ausgleich. Die beiden einigen sich und Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt ihm 600 Gulden. Da der Goldgulden über die Dauer der Verschreibung von 47 Jahren insgesamt um ein Neuntel an Wert verliert, lässt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1496 neue Silbermünzen, Schilling, Pfennige und Heller, prägen
Fries gibt an, dass die Schilling und Pfennige zu seiner Zeit im Vergleich in ihrem Silberanteil um ein Lot und die Heller um ein halbes Lot geringer sind.
Von den Pfennigen entsprechen 29 einem Lot, die gemischte Mark enthält fünf Lot Silber. Geprägt ist ein Drudenfuß.
Bischof Lorenz von Bibra verleiht das Münzrecht an Michael Weinfurter (Micheln Weinfurter) und lässt ihn nach den festgelegten Gewichts- und Feingehaltsangaben Münzen prägen. Der Bleigehalt wird in den Proben der Schilling, Pfennige und Heller abgezogen.
Auch der Münzmeister wird von Lorenz von Bibra bezahlt. Er erhält zwei Pfund der feinen Mark Schilling, dreineinhalb Pfund der feinen Mark Pfennige und fünfeinhalb Pfund der Mark Heller.
Trotz seines Gebots erlaubt Bischof Lorenz von Bibra folgende fremde Münzen: Meißner Groschen (Etzgroschen), das ist eine Innsbrucker (Jusbruker) Münze für 16 neue Pfennige und zehn Stück für einen Gulden, und den sächsischen Silbergroschen, das ist ein Fünfzehnerlein für acht neue Pfennige, später zwei Schilling. Außerdem gestattet er eine alte brandenburgische Münze, das ist ein Fünferlein für drei neue Pfennige, einen alten Nürnberger Groschen, das ist ein Fünferlein für drei neue Pfennige sowie einen alten Bamberger Schilling für fünf neue Pfennige.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert seine Münzordnung und ergänzt sie: Von den Bambergischen, den Markgräflichen, denen Herzog Ottos (herzog oteren) und den alten Nürnberger Pfennigen sollen zehn Stück den Wert eines Würzburger Schillings haben. Ein Fünferlein soll den Gegenwert von drei Würzburger neuen Pfennigen und ein alter Schilling den Gegenwert von drei Würzburger Schillingen haben.
Bischof Lorenz von Bibra erlaubt seinen Untertanen wieder, dass neun alte Pfennige zu einem Würzburger Schilling gewechselt werden können.
Bischof Lorenz von Bibra lässt alle fremden Münzen im Gebiet des Hochstifts verbieten. Erlaubt ist hingegegen weiterhin der Meißner Groschen (Etscheri), eine Innsbrucker Münze für 16,5 Würzburger neue Pfennige. Zudem gelten fünf der Meißner Groschen einen halben Gulden und zehn einen ganzen Gulden. Zudem entsprechen zehn alte Pfennige einem Würzburger Schilling und fünf alte Pfennige drei neuen Würzburger Pfennigen.