Bischof Gottfried von Limpurg gewährt den Einwohnern und Hausgenossen von Randersacker (Randersacker) sowie deren Nachkommen die Freiheit des Marktrechtes. Weiterhin dürfen sie einen Bürgermeister und Rat haben, welche sie prüfen und auswählen sollen. Darauf wird dem Prälat befohlen, die Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Bürger und Bauern zu schützen.
Bauern sollen keine anderen Kleider als die inländischer Tuchmacher tragen.
Nicht nur der Ritterkanton Baunach, sondern auch andere Ritterkantone wenden sich mit den gleichen Anliegen an Bischof Lorenz von Bibra. Auch sie bitten um eine Freistellung ihrer Lehen und für die Bauern um eine Freistellung von den Anlagen. Hierfür erhoffen sie sich die Unterstützung des Bischofs.