Die Ritterschaft von Münnerstadt (Munerstat ) gibt als Antwort, dass Bischof und Domkapitel ihren Vertrag falsch verstanden hätten. Der Vertrag richtet sich nicht gegen diese, woran kein Zweifel besteht.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt der versammelten Ritterschaft zu Münnerstadt (Munerstat) und entschuldigt sich für sein Nichterscheinen beim Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim). Seine Begründung ist, dass er sich mit ihnen bereits vor drei Jahren auf dem Rittertag zu Bad Windsheim bezüglich etlicher Mängel und Gebrechen verglichen hat. Er und sein Domkapitel haben ihre Beschwerden vernommen und bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte bereits mehr getan als gefordert war, was die Ritterschaft auch dankbar angenommen hat. Er will sich an den Vertrag, der zwischen ihren Vorgängern geschlossen wurde, halten. Da ihn die Ritterschaft jedoch wegen derselben Sachen erneut nach Bad Windsheim beordert, hält er es nicht für nötig, ihrer Bitte nachzukommen. Außerdem möchte er mit niemandem verhandeln, der kein Angehöriger des Hochstifts ist. Daher bittet er die Ritterschaft darum, bei dem alten Vertrag zu bleiben und sich nicht von andern zu ihrem Nachteil verführen zu lassen.
Grafen, Herren und das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd Wehrn) setzen einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) an und bitten um Geleit. Dieses wird ihnen gewährt.
Bischof Lorenz von Bibra und das Domkapitel schicken den Dechant Thomas von Stein zum Altenstein (Thoma vom Stein), Johann Schott (Hans Schotten) und Doktor Kilian Münch (Kilian Munichen) auf den Rittertag zu Münnerstadt, um dort einen Vortrag im Namen des Bischofs zu halten.
Den Ausschreibern des Rittertags zu Münnerstadt ist es wichtig, dass die Besprechung ihrer Beschwerden persönlich geschieht, da den Grafen, Herren und der Ritterschaft etwas an der Ehre und dem Wohlergehen ihrer Nachkommen und Erben liegt. Bischof Lorenz von Bibra beschwert sich darüber, dass er nichts von diesem Treffen erfahren habe und das etwas ohne ihn als Bischof und Landesfürst verhandelt wird. Der Bischof war seiner Meinung nach bisher immer bei solchen Beratungen anwesend und er befürchtet, die Versammlung würde zum Nachteil des Hochstifts geführt.
Bischof Lorenz von Bibra und seinem Domkapitel gefält es nicht, dass die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) beschlossen hat, einen Hauptmann zu wählen, dem sie sich verpflichten wollen. Dies wäre auch für die Angehörigen des Hochstifts von Nachteil, weshalb der Bischof die Ritterschaft bittet, dies nicht zu tun und sich ihm gegenüber treu zu verhalten, wie dies auch ihre Vorfahren getan haben.
Die Ritterschaft antwortet Bischof Lorenz von Bibra auf den Vortrag seiner Gesandten. Sie schreiben, dass sie sich an das halten möchten, was sie auf dem Rittertag zu Münnerstadt beschließen. Sie sind sich sicher, dass ihre Handlungen dem Bischof und seinem Domkapitel gefallen. Sie verstehen nicht, wie ihre Handlungen dem Bischof zuwider sein sollen.
Die Ritterschaft ruft einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) aus, an dem ein Armbrustschießen veranstaltet wird. Dazu erbeten sie Geleit und ein Wildbret. Mit Ausnahmen wird ihnen dieses Geleit gewährt.
Die Ritterschaft schreibt einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) aus, auf dem sie etliche Artikel samt den alten Verträgen verhandeln und etliche abschließen wollen. Darüber findet sich jedoch nichts im Büschel Ritterschaft zum Jahr 1526.