Graf Wolfgang I. von Oettingen (Wolf von Ottingen), Ritter Ernst von Waldow (Ernst von Waldaw) und Wilhelm von Reichenbach (Wilhelm von Reichenbach), Doktor zu Schweinfurt (Schweinfurt), suchen das Rathaus auf, um der Ritterschaft zu berichten, dass Kaiser Maximilian I. durch Kurfürsten, Stände und Weitere häufig Klagen erreichen. Sie ersuchen Hilfe beim Kaiser, da es in Franken (Land zu Francken) zu Untaten, heimlichen Festnahmen, Raub, Erpressung und weiterer unedlen Handlungen kommt. Da der Kaiser nicht länger unter diesen Taten leiden möchte, fordert er, dass sich die Fränkischen Fürsten mit der Ritterschaft verbünden sollen.
Der Kaiser bezieht sich bei seiner Forderung zudem auf eine Ordnung, die beim Reichstag zu Köln (Coln) beschlossen wurde. Diese besagt, wie Frieden, Rechte und Gerechtigkeit im Land gehalten werden sollen. Maximilian I. weist darauf hin, dass auch die Ritterschaft sich verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten.
Die Ritterschaft gibt den drei Gesandten des Kaisers folgende Antwort: Sie entschuldigt sich und versichert, dass ihnen diese Untaten nicht recht sind und sie ungern von ihnen hören. Die Ritterschaft kann jedoch die Verantwortlichen nicht für ihre Taten bestrafen, da dies nicht in ihrer Macht steht. Sie hat nicht die Kontrolle über Land und Leute.
Die Ritterschaft möchte den Kaiser darauf hinweisen, dass viele der Unruhen durch falsches Handeln der Nürnberger (Nurenbergische) verursacht werden. Sie berichten, was sie mit Johann von Egloffstein (Hansen von Eglofstein), Eustachius von Lichtenstein (Eustachiussen von Lichtenstein), dessen Knecht, Emein von Geislingen, Friedrich von Lindach (Fritzen von Lindbach), Sixten von Seckendorff (Seckendorff) und Georg von Wichsenstein (Jorgen von Wichsenstein) verhandelt haben. Georg von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) hatte sich ihrer angenommen. Daraus sind Unruhen entstanden.
Durch solche Geschichten und durch die Knechte der Fürsten und Städte, die hin und wieder durch das Land reiten, wurden strafbare Handlungen und Raub verursacht und ausgeübt. Dem Adel sind diese Unruhen leid. Sie bitten den Kaiser, in diesen Zeiten der Unruhen, an die Ritterschaft zu denken.
Die gemeine Anlage betreffend bitten sie Kaiser Maximilian I. zu bedenken, dass die Ritterschaft den Kaiser, König, das Reich sowie die Fürsten mit allem was in ihrer Macht steht, unterstützt und treu dient. Sie werden dies auch in Zukunft tun. Sie bitten zudem im Falle einer Reichshilfe von den Fürsten mit Nahrung und Zahlungen unterstützt zu werden. Die Ritterschaft braucht die Unterstützung der Fürsten, da sie großen Schaden und Ausgaben erlitten hat. Dies könnte sich nachteilig für den Adel auswirken.
Wenn die Untertanen der Ritterschaft dem Reich Auflagen zahlen müssen, werden diese so arm, dass sie die zu zahlenden Abgaben an die Ritterschaft und das Reich nicht zahlen können. In diesem Fall gehen sie zu Grunde und müssen ihre Güter dem Adel überlassen. Wenn die Ritterschaft jedoch keine Unterstützung von ihren Untertanen erhält, geht sie wiederum zu Grunde und kann weder ihrem Kaiser noch ihren Fürsten dienen.
Die Gesandten des Kaisers überbringen der Ritterschaft eine Antwort. Die Antwort der Ritterschaft und ihre Bitten wurden von ihnen registriert und werden an den Kaiser weitergegeben. Zudem haben sie den Befehl sich mit den Fürsten und deren Botschaften an möglichst viele zu wenden. Den Nürnbergern (Nurenbergischen) und Gottfried von Berlichingen zu Heidingsfeld (Gotzen von Berlichingen) wegen haben sie jedoch keinen Befehl.
Wenn die Ritterschaft und ihre Untertanen von den Zahlungen befreit sind, dann sind auch andere Stände von diesen befreit und haben darüber einen besiegelten Brief. Es werden jedoch danach noch Anlagen gezahlt. Die Gesandten des Kaisers können diese Antwort nicht annehmen.
Die Ritterschaft anwortet auf die Rückmeldung der kaiserlichen Gesandten. Sie haben mitbekommen, dass der Kaiser eine Ordnung für Recht und Frieden im Frankenland vornehmen möchte. Dabei möchte ihm die Ritterschaft behilflich sein. Wie dies ablaufen soll, wird in einer eintägigen Verhandlung geklärt und Mittel und Wege der Umsetzung werden vorgeschlagen.