Die Heller bestehen aus einer Mark mit vier Lot Silber. 48 Stück davon entsprechen einem Lot. Geprägt ist das Wappen Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg prüft die geprägten Münzen und ermahnt die anderen zwei Fürsten, Albrecht I. von Brandenburg und Bischof Anton Rotenhan (fursten Brandenburg vnd Bamberg), die Vereinbarung einzuhalten. Dieser Aufforderung kommt man nicht nach. Die brandenburgischen Münzen haben ein Fünftel weniger Gewicht als die würzburgische Mark. Die Vereinbarung wird hierauf gekippt.
Viele Jahre sind schwarze Münzen in einigen Städten und bei einigen Fürsten und Herren im Umlauf. In dieser Zeit gibt es Geiz und Schwankungen, was dazu führt, dass Münzen mit geringerem Wert geprägt und in Umlauf gebracht werden. Es gibt viele Würzburger Schilling und andere Münzen, die in ihrem Wert durch Abfeilen oder mithilfe ätzender Flüssigkeiten gemindert werden. Viele Münzen werden eingeschmolzen und zu anderen Münzen gemacht, mit denen größere Gewinne erzielt werden können. Zudem beginnen der Bischof von Bamberg und die Markgrafen von Brandenburg Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, wobei sie sich nicht an die in Kitzingen (Kitzingen) geschlossene Vereinbarung von 1443 mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg halten. Bischof Anton von Rotenhan lässt in Bamberg auch schwarze Münzen prägen.
Währenddessen stirbt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg. Johann von Grumbach wird sein Nachfolger und lässt die Münzen der anderen Territorialherren prüfen. Diese sind in ihrem Feingehalt um ein Sechstel geringer als die Würzburger Münzen, weshalb er alle fremden Münzen, das vorsätzliche Abwerten von Münzen durch Wiederverarbeitung und das Schmieden von fremden Münzen im Gebiet des Hochstifts verbietet. Bischof Johann von Grumbach lässt dann selbst Silbermünzen prägen, die den Feingehalt seines Vorgänger beinhalten. Er prägt Schillinge, Pfennige und Heller, die besser sind, als das gebrauchte Silber der fremden Münzen.
Die Schilling bestehen nach dem Würzburger Gewicht aus einem Halben Hundert, drei davon entsprechen einer Mark. Wenn sie von weißer Farbe sind, gelten sie so viel wie sechs neue Pfennige und 25 Gulden, was fünf Pfund pro Gulden entspricht. Auf der einen Seite der Schilling ist der Heilige Kilian auf einem Stuhl unter einem Tabernakel zu sehen, die Umschrift lautet "Sanctus Kilianus". Auf der anderen Seite ist ein Schild mit Wappen des Herzogtums zu sehen, zusammen mit dem Wappen Bischof Johanns von Grumbach. Die Umschrift lautet: "Moneta argentea Herbipolen".
Die Pfennige sind schmal, rund und weiß. 30 Stück davon ergeben ein Pfund und fünf einen Gulden. Der Feingehalt ist sechs Lot Würzburger Gewicht und davon sind 30 Stück ein Lot. Auf sie werden der Fränkische Rechen und das Wappen Bischof Johanns von Grumbach geprägt.
Von den Hellern, die Bischof Johann von Grumbach prägen lässt, entsprechen 39 Stück einem Lot, die Mark besteht aus 3,5 Lot Silber. Geprägt ist das Wappen Bischof Johanns von Grumbach. Der Schlagsatz dieser Münzen liegt bei einer gemischten Mark Schillinge bei sechs neuen Pfennigen, bei einer gemischten Mark Pfennige bei fünf neuen Pfennigen und bei einer gemischten Mark Heller bei drei neuen Pfennigen. Bei dieser Münze entsprechen fünf Pfund und sieben Pfennige zudem einem Gulden.
Das Landgericht verurteilt Eberhard Bütner (Eberharten Bütneren) zu der Strafe, Johann Eiring (Hannsen Eiringen) 29 Gulden zu bezahlen. Einem Gulden entsprechen gemäß der Wertumrechnung im Gebiet des Hochstifts sieben Pfund und zehn neue Pfennige.
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt eine Silbermünze prägen, die einen besseren Feingehalt hat als die Schilling, Pfennige und Heller.
Trotz des Verbots der schwarzen Münzen durch Bischof Johann von Grumbach, bleiben diese weiter im Umlauf. Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet fünf Pfund der Münzen für einen Gulden.