Bischof Lorenz von Bibra kauft von Christian und Fritz Zobel (Zobel) etliche Gülten, Zinsen, Leibhühner und andere Gefälle. Von einer Nachtragshand wurden offenbar die betroffenen Orte und Institutionen ergänzt: Limbachshof (Limpach), Kleinrinderfeld (Clain Rinderveld), Brunn (Bron), Judenberg, das Schottenkloster zu Würzburg (Schotten Closter zu Wirtzb.) und der Hof des Stifts Aschaffenburg zu Limbachshof ( Aschaffenburger hoff zu Limpach).
Das Dorf Riedenheim (Rieden) gehört zum Amt Röttingen (Rötingen). Jährlich geben die Bewohner 25 Gulden in Gold als Abgabe (Leibbede). Zwei Drittel dieser Summe zahlen die Leibeigenen, von denen jeder nach seinen Verhältnissen seine Abgaben entrichtet. Ein Drittel des Betrags geben die Bauern (Hubner) im Dorf Riedenheim. Die Leibeignen müssen dem Keller zusätzlich im Jahr ein Leibhuhn oder sechs Pfennige geben. Über die Abgaben der Leibeigenen führt der Keller eine Liste. Der Schulheiß und der Dorfmeister von Riedenheim entlassen Michael Rimel (Rimel) für fünf Gulden und Hans Kamprecht (Kamprecht) aus Hopferstadt (Hopferstat) für zehn Gulden aus ihrer Leibeigenschaft. Für die Zukunft wird dem Schultheißen und dem Bürgermeister dies jedoch verboten, da dem Hochstift Würzburg dadurch die Abgabe beim Tod der Leibeigenen entgeht. Daher sollen der Schultheiß und der Dorfmeister diejenigen Leibeigenen, die sich aus ihrer Leibeigenschaft lösen wollen, an den Landesfürsten (Landsfursten) verweisen. Der Leibherr entscheidet zudem selber, ob er das Geld, das für die Freilassung aus der Leibeigenschaft gezahlt wird, behält, oder ob er es für die Minderung der gesamten Leibbede verwendet. Von einem späteren Schreiber wurde die Bemerkungen unter das Regest gesetzt, dass es keine Leibeigenen in Riedenheim mehr gäbe und stattdessen die Hübner die Leibbede in Höhe von 25 Gulden in Gold alleine entrichten müssen.