An diesen Vertrag haben Bischof Johann von Brunn, der Stiftspfleger, der Domdechant, das Domkapitel, der Abt von St. Burkhard und Ebrach, die Grafen Wilhelm und Hermann von Henneberg (Wilhelm vnd graf Herman von Hennenberg), die Grafen Johann und Michael von Wertheim (Johans vnd Michel grafen zu wertheim) sowie die 21 Ratspersonen ihr Siegel angehangen.
Die Bischöflichen Räte und jeweils der Domdechant und ein Domherr des Domkapitels der drei Hochstifte Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wirtzburg) und Eichstätt (aistat) treffen sich, um sich zu besprechen. Damit auf dem Rittertag zu Bad Windsheim jedoch keine Fortschritte gemacht werden, ist es den Fürsten nicht nötig, der Ritterschaft auf ihr Werben zu antworten. Sollten sie jedoch einen weiteren Rittertag ausrufen, zu dem sie die Fürsten einladen, sollen sie sich dermaßen erzeigen, dass es den Fürsten entgegenkommt.