Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. Kaiser Ludwig der Fromme verleiht dem Stift dieses Privileg.
Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. König Arnulf bestätigt dieses Privileg.
Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. König Konrad I. bestätigt dieses Privileg.
Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. König Heinrich I. bestätigt dieses Privileg.
Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. Dieses Privileg wird von König Otto III. bestätigt. Sobald Otto III. Kaiser wird, bestätigt er das Privileg, das bereits von Kaiser Otto I. und Otto II. verliehen wurde, erneut.
Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. König Heinrich II. bestätigt dieses Privileg. Er bestätigt es erneut, sobald er Kaiser wird.
Bischof Johann von Grumbach schreibt einen offenen Brief darüber, dass die Privilegien, die dem Hochstift von König Karl IV. verliehen wurden, bestehen bleiben sollen, aber die dafür zu bezahlende Summe von 100 Pfund Gold wegfallen solle.
Die Privilegien, die Karl IV. im Jahr 1374 für alle Geistlichen im Bistum Würzburg ausgestellt hat, werden durch Kaiser Friedrich III. bestätigt. Diese Privilegien umfassen die Exemtion von fremden Gerichten und das Recht, Laien bezüglich weltlicher Angelegenheiten zu richten.
Die Privilegien, die Karl IV. im Jahr 1374 für alle Geistlichen im Bistum Würzburg ausgestellt hat, werden durch König Maximilian I. bestätigt. Diese Privilegien umfassen die Exemtion von fremden Gerichten und das Recht, Laien bezüglich weltlicher Angelegenheiten zu richten.
Die Privilegien, die Karl IV. im Jahr 1374 für alle Geistlichen im Bistum Würzburg ausgestellt hat, werden durch Kaiser Karl V. bestätigt. Diese Privilegien umfassen die Exemtion von fremden Gerichten und das Recht, Laien bezüglich weltlicher Angelegenheiten zu richten.