Bischof Gottfried von Limpurg einigt sich mit den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) darauf, dass in einer zweijährigen Frist die Bürger von Meiningen (Mainingen), die bisher jährlich 300 Gulden Bede bezahlen, dem Grafen 400 Gulden Bede bezahlen sollen. Die Bürger von Meiningen wollen aber bei den alten Bedingungen bleiben und es wird entschieden, dass Bischof Gottfried die übrigen 100 Gulden auf andere Weise auftreiben muss oder sie zum Pfandschilling aufschlagen soll. In der Einigung zwischen Bischof Gottfried und dem Grafen von Henneberg heißt es, dass sie einen neuen Pfandschilling ansetzen, der 18000 Gulden beträgt. Der Vertrag wird mit dem Siegel des Bischofs und dem des Domkapitels besiegelt. Fries findet den schriftlichen Belge dafür nicht mehr, aber es gibt einen Vertrag von 1481 zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Margaretha von Henneberg (Margareten von Hennenberg) darüber, den Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) dem Bischof Rudolf gegeben hat, nachdem das Pfand auf Meiningen abgelöst wurde. Bischof Gottfried hält dann die Bürger von Meinigen dazu an, doch 100 Gulden Bede mehr zu bezahlen, worüber sie sich beschweren und darum bitten, dass es bei der alten Summe bleibt.
Die jährlichen Gulden, die Bischof Gottfried von Limpurg den Grafen von Henneberg verschrieben hatte, wurden 33 Jahre lang nicht bezahlt. Dann gehen die Schulden an Bischof Rudolf von Scherenberg über. Bischof Rudolf ist besorgt, dass sich die Schulden zum Nachteil des Stiftes häufen und verträgt sich mit Margaretha von Henneberg (Margarethen Grauen zu Henneberg), anstatt mit ihren Söhnen. Alle Schulden werden zusammengezählt; der alte Pfandschilling von 18000 Gulden, die 750 Gulden für das geliehene Geld und die Pferde und die jetzt ausstehenden 3300 Gulden. Das ergibt alles zusammen 22000 Gulden. Das verschreibt er an Margarethe von Henneberg und ihre Söhne zum Pfandschilling von Meiningen, aber für die Zahlung der jährlichen 100 Gulden wird auf die Bede und das Gefälle verwiesen.