Herrnsheim wird erstmals in einer Urkunde erwähnt, in der ein Eispertus de Sovvensheim (= Seinsheim) einen Hof zu Hernesheim und Seinsheim an das Kloster Michelsberg zu Bamberg schenkt. Die Urkunde nennt wohl zugleich den ältesten Ahnherrn der Seinsheim-Schwarzenberger.
In einer Tauschurkunde wird Emskirchen erwähnt: Der Würzburger Bischof Gebhard (von Henneberg) tauscht unter anderem die Güter der Pfarrei "Empichiskirchen" mit dem Abt und Konvent des Klosters Münchaurach.
Eine Burganlage in der Gegend der späteren Zollernburg bei Cadolzburg wird erstmals urkundlich erwähnt.
Gelchsheim wird namentlich erwähnt.
Die Bezeichnung "Haldenstatt" wird erstmals erwähnt. Die Bedeutung könnte sich auf „Stätte an der Halde“ oder „dem Abhang“ (Pfarrberg) beziehen. Es gibt aber auch Hinweise, dass die bei der Erzaufbereitung anfallenden Halden namensgebend waren. Die Endung "-statt" deutet auf eine alte thüringische Ansiedlung des 8. oder 9. Jahrhunderts hin.
Mit dem Gütererwerb des Aschaffenburger Stiftsherrn Warmud wird Bürgstadt zum ersten Mal urkundlich erwähnt.
Rothenkirchen wird erstmals urkundlich erwähnt. Der Name wird als "Rotenchirichen" wiedergegeben.
In einer Urkunde Kaiser Friedrichs I. Barbarossa (HRR) wird Aufkirchen ("burgum Ufkirchin") erstmals urkundlich erwähnt. Darin überschreibt er der Braut, Berengaria von Kastilien, seines Sohnes Kunrad, Herzog von Rothenburg, staufische Güter.
Bei der ersten urkundlichen Erwähnung Aufkirchens ist der Ort bereits befestigt.
In einer Urkunde des Klosters Heilsbronn taucht Ipsheim zum ersten Mal auf.