Die Lehensverhältnisse in Pfarrweisach sind laut Erbhuldigungsakt folgendermaßen geregelt: Würzburg hat 46 Untertanen (= Haushaltungen) mit den Mühlenbesitzern. Erthal verfügt über fünf Untertanen, darunter vier Juden. Altenstein befiehlt elf Untertanen, darunter sieben Juden. Lichtenstein hat nur einen jüdischen Untertanen. Die Reichsritter legen auf ihrem Territorium die Lehenszinsen und den Zehnt fest, ordnen die Fronarbeit an und schlichten kleinere Streitigkeiten. Die hohe Gerichtsbarkeit übt das Hochstift Würzburg aus.
Ein Schlotfeger in Buttenheim wird von Bamberg aufgestellt.
Nach dem Tod des Würzburger Bischofs Anselm Franz (von Ingelheim) wird die Belehnung der Ingelheim mit Büchold vom Würzburger Domkapitel annulliert und die dortigen ingelheimischen Beamten vertrieben.
Buttenheim hat drei Schultheißen, einen Bamberger, einen stiebarschen und einen markgräflichen, ansonsten nur die ersten beiden. Das meiste Gewicht haben aber die beiden Bürgermeister, welche von den Bamberger und stiebarschen Untertanen auf zwei Jahre gewählt werden, während die Schultheißen vom Hochstift und den Stiebar ernannt werden.
Nach dem Tod Christoph Jakob Muffels verkauft dessen Sohn Friedrich Jakob Muffel (am 20.7.1751) für 45000 Gulden sein Erbe, den ersten Halbteil, an Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth. Wenig später (am 1.11.1751) folgt Christian Friedrich v. Krone diesem Beispiel und verkauft den zweitne Halbteil zum gleichen Preis. Die neuen Herren von Eschenau wurden jedoch nie offiziell mit Eschenau belehnt.
Nach der Inbesitznahme Eschenaus durch das Markgraftum Brandenburg-Bayreuth wird für den Ort ein eigenes Oberamt und ein Kastenamt gebildet. Als Oberamtmann fungiert, wenn auch nur dem Namen nach, einer der Verkäufer Eschenaus, Friedrich Jakob Muffel, und als Kastenamtmann ein markgräflicher Beamter.
Christoph Ludwig von Seckendorf-Aberdar erhält vom Markgrafentum Ansbach-Bayreuth einen eigenen Hochgerichtsbezirk mit Obernzenn und Urphertshofen.
Die Klage der Dalberg um Einsetzung in das Lehen Büchold wird vom Reichshofrat endgültig abgewiesen.
Als Dank für den Abschluss des Fürther Rezesses erhält Freiherr von Seckendorff-Aberdar von beiden Häusern von Brandenburg die Hochgerichtsbarkeit über beide Rittergüter Obernzenn und deren sämtliche Hintersassen, zugleich mit einem Hoch- und Niederjagdbezirk.
Ingelheim klagt erfolgreich die Wiedereinsetzung in das Lehen Büchold ein. Das Urteil des Reichskammergerichts wird im September 1754 bestätigt.