Es werden Gulden-, Klein- und Wegzölle erhoben. Den Guldenzoll erhält das Würzburger Domkapitel. Ein Wasserzoll wird in der Gemeinde Retzbach nicht erhoben. Die Gemeinde besitzt drei eigene Waldungen. Die Jagdrechte stehen dem Landesherrn zu.
Der Markgraf von Brandenburg-Ansbach verkauft den Ort Heiligenstadt für 5000 Reichstaler oder 6000 Gulden und 200 Dukaten Leihkauf als Lehenskörper an den Bischof von Bamberg. Heiligenstadt wechselt somit von einem evangelischen zu einem katholischen Ortsherrn über. Den Untertanen wird aber freie Religionsausübung gewährt.
Nach dem Heimfall der streitbergischen Lehen in Heiligenstadt an Bamberg und Bayreuth bedenkt das Hochstift den verdienten Bischof Marquard Schenk von Stauffenberg mit dem bambergischen Lehen. Dieses macht jedoch nur einen Teil des ehemaligen Rittergutes Heiligenstadt aus. Der restliche Teil gehört dem Markgrafen von Brandenburg-Ansbach bzw. ist eigentümliches Erbe der Streitberger Töchter.
Der Bamberger Fürstbischof Marquard Schenk (von Stauffenberg) einigt sich mit einer Tochter der Streitberger und erhält für 12000 Gulden unter anderem das ihr gehörige Drittel von Heiligenstadt. Er erhält die streitbergischen Eigengüter mit Kirche, Pfarr- und Schulhaus samt Zugehörungen.
Nachdem der Markt in Büchold lange Zeit nur auf der lokalen Ebene Bedeutung hatte, lässt Friedrich Dietrich Kämmerer von Worms ihn neu aufleben. Kaiser Leopold I. (HRR) genehmigt die Abhaltung von zwei Vieh- und Jahrmärkten im Dorf an Bartholomäus und Matthäus. Obwohl der Erfolg zunächst auf sich warten lässt, hat der Markt noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts Bestand.
Durch ein Gutachten der Burggrafen an den Kurfürsten wird der freie Warenaustausch über die Rothenberger Fraisch hinaus und die Gewerbefreiheit im Handwerk Schnaittachs gewährt.
Nach der Limpurger Landesaufteilung bezieht Schenk Georg Eberhard das Schloss.
Die Wildensteiner Reichsritter können ihren stark verschuldeten Besitz, darunter Presseck, nicht mehr halten. Das Hochstift Bamberg erwirbt die sogenannte "wildensteinische Herrschaft" mit sämtlichen Besitzungen und Rechten.
Nach dem Tod des Bamberger Fürstbischofs Marquard Schenk (von Stauffenberg) werden seine weltlichen Verwandten mit dem größten Teil der Güter in Heiligenstadt belehnt. Sie erhalten auch das Patronatsrecht.
Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen den Eschenauer Metzgern eine detaillierte Handwerkerordnung.