Gottfried III. nennt sich als Mitaussteller einer Urkunde noch nach Arnsberg, während ihn die Siegelumschrift schon als Gottfried von Heideck ausweist. Das zeigt, dass das Arnsberger Herrscherhaus in die Familie Heideck mündet.
Mit der Übernahme der Vermögensverwaltung der Abtei des Klosters Neustadt durch den Würzburger Bischof Hermann I. (von Lobdeburg) geht wohl Neustadts Oberlehenshoheit über die Vogtei Rothenfels und damit auch die Oberherrschaft über die untergebenen Ortschaften wie Karbach an das Hochstift Würzburg über.
Entgegen den klaren Bestimmungen eines Vergleichs von 1150, wonach Amt und Burg Rothenfels, welchem Karbach untersteht, beim Aussterben der Grumbacher im Mannesstamme an das Kloster Neustadt zurückfallen sollen, werden diese nun doch von Ludwig III. von Rieneck beansprucht und in Besitz genommen.
Burkardroth gehört zusammen mit Wollbach und Stangenrode dem Grafen Otto von Bodenlauben, der sie durch Kauf und Tausch von Würzburg erworben hat.
Zapfendorf wird erstmals urkundlich erwähnt. Es befindet sich in der Hand der Grafen von Andechs-Meran, die durch diese Urkunde ihren Dienstmann Eberhard "Forscho" (Förtsch) von Thurnau und dessen Sohn, Albert von Wildenrode, mit dem Dorf Zapfendorf belehnen.
Nassenfels ist erstmals als eichstättische Burg belegt. Unter Bischof Konrad II. (von Pfeffenhausen) erfolgt weiterer Ausbau.
Ammerndorf wird erstmals urkundlich erwähnt: Die Burggrafen Conrad I. und sein Sohn Friedrich II. von Nürnberg erklären, dass sie zugunsten des Klosters Heilsbronn auf ihre angeblichen Herrschaftsrechte über Güter und Personen in Ammerndorf ("Amelratorf") verzichten.
Gaimersheim geht an die Wittelsbacher über.
Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
Kurz vor seinem Tod überträgt Herzog Otto von Meranien die Vogteirechte über Marktschorgast an das Stift St. Jakob in Bamberg zurück.