König Wladislaw II. von Böhmen und Ungarn belehnt Christoph von Sparneck und seinen Vater Friedrich neben anderen Gütern mit dem ganzen Dorf Zell, ausgenommen der Schankstätte beim Kirchhof.
Der Wittelsbacher Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach verkauft das Amt Rothenberg mit allen zugehörigen Orten, darunter auch Schnaittach, an eine Kapitalgesellschaft, die aus 44 fränkischen Adelsfamilien besteht. Die Burg bei Schnaittach und der Bezirk Rothenberg erhalten damit eine Sonderstellung. Die Besitzgemeinschaft nennt sich "Ganerben".
In den gut zwei Jahrhunderten des Bestehens der Ganerbschaft Rothenberg verfügen insgesamt 129 adelige Familien zumindest zeitweise über Anteile an der Gemeinschaft Schnaittachs.
Wolfgang Friedrich, Domherr, und Johannes, beide Grafen zu Öttingen, verpfänden ihren ererbten Teil der Grafschaft - darunter auch Aufkirchen - an die Markgrafen Friedrich und Siegesmund.
Kaspar Siegelsdorfer ist öttingischer Pfleger in Aufkirchen.
Hieronymus Haller überlässt seinem Bruder Martin III. Haller ein Viertel Anteil seines ersten Halbteils an Eschenau.
Anlässlich der Visitation in diesem Jahr, die der Eichstätter Bischof zur Abstellung von Missständen angeordnet hat, wird über die Kirche St. Maria in Berolzheim gesagt, dass das Präsentationsrecht bei dem Markgrafen von Brandenburg liegt, die Pfarrei mit dem Vikar Sartoris besetzt ist, die Kirchenpfleger die Schlüssel zum Kirchgeld haben und dieses 20 Gulden umfasst.
Heroldsberg erhält eine Gerichtsordnung. Die Fraisch (hohe Gerichtsbarkeit) wird von den Herren von Geuder ausgeübt.
Graf Schwarzenberg erwirbt den Großteil der Lehen und Rechte in Geiselwind, die er damals aus dem Erwerb von 1429 nur zum Teil hatte. Annett Haberlah-Pohl nennt in ihrem Beitrag zu Geiselwind das Jahr 1426, in dem das Dorf in den Besitz der Herren zu Schwarzenberg übergeht. Geiselwind ist Sitz eines schwarzenbergischen Amtes.
Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg belegt den Pfarrer von Oberhöchstädt und die Frühmesser von Reinhardshofen und Dachsbach mit einer Türkensteuer. Die Priester berufen sich jedoch auf ein päpstliches Mandat, nach dem sie nur durch die Bischöfe besteuert werden dürfen. Der Streit endet erst 1482 mit einer Niederlage des Landesherrn.